Finanzplaner · Prüfung · Stand
Der eidgenössische Fachausweis als Finanzplanerin oder Finanzplaner richtet sich an Beraterinnen und Berater, die private Haushalte in Vorsorge, Steuern, Vermögen, Wohneigentum und Nachlass begleiten. Für die Zulassung brauchst du die Modulabschlüsse des Finanzberaters IAF, und die Prüfung verlangt, dass du einen ganzen Haushaltsfall planst. Dieser Ratgeber zeigt dir Aufbau, Zulassung und Vorbereitung.
Was ist der Fachausweis und wer braucht ihn?
Der Fachausweis ist ein eidgenössisch anerkannter Abschluss der höheren Berufsbildung. Er zeigt, dass du die Finanzplanung für private Haushalte als Ganzes beherrschst: von der AHV über die Pensionskasse und die dritte Säule bis zu Steuern, Anlagen, Wohneigentum, Erbrecht und Versicherungen.
Er ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber in Banken, Versicherungen und unabhängigen Beratungsfirmen als Qualitätsnachweis geschätzt. Prüfungsträgerschaft ist die IAF, die Interessengemeinschaft Ausbildung im Finanzbereich.
Zulassung
Laut Prüfungsordnung (Ziff. 3.31) wird zugelassen, wer ein EFZ einer mindestens dreijährigen Grundbildung (oder einen gleichwertigen Ausweis) und zwei Jahre Berufspraxis im Finanzdienstleistungsbereich hat. Alternativ genügen eine zweijährige Grundbildung mit fünf Jahren Praxis, davon zwei im Finanzbereich, oder fünf Jahre Praxis im Finanzbereich. Stichtag ist der Prüfungsbeginn.
Zusätzlich müssen die Modulabschlüsse Vermögensbildung, Vorsorge, Versicherung sowie Immobilien und Finanzierung vorliegen, also die Module des diplomierten Finanzberaters IAF (Ziff. 3.32).
Aufbau der Prüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen. Der erste ist in der Regel eine strukturierte Online-Prüfung, der zweite verlangt einen schriftlichen Haushaltsfall und ein Gespräch.
| Prüfungsteil | Form | Dauer |
|---|---|---|
| 1 Themen der Finanzplanung (Vorsorge, Vermögensanlage) | online, strukturiert | 90 Minuten |
| 2 Finanzplanung für private Haushalte, schriftlich | Fallstudie, Open Book | 240 Minuten |
| 2 Finanzplanung für private Haushalte, mündlich | Gespräch | 30 Minuten |
Teil 1 zählt 30 %, Teil 2 70 % (schriftlich und mündlich je zur Hälfte). Teilprüfungen sind nicht möglich, beide Teile werden in der gleichen Session abgelegt. Mehr: Module und Aufbau im Detail.
Noten und Bestehen
Es gilt das Schweizer Notensystem von 1 bis 6, wobei 4 genügend ist. Bestanden hast du laut Prüfungsordnung (Ziff. 6.41), wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und keine Note eines Prüfungsteils unter 3.5 liegt. Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Zur Orientierung: Das Schweizer Notensystem bei Prüfungen.
Kosten
Die Prüfungsgebühr für die eidgenössische Berufsprüfung beträgt laut Gebührenordnung der IAF CHF 1'000 (Stand Oktober 2025). Dazu kommen die Gebühren für die vorausgesetzten Modulprüfungen. Die Kosten der Vorbereitung unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich, deshalb lohnt der Vergleich. Rechne auch mit Material und freien Tagen für die Prüfungen.
Bundesbeitrag
Nach dem Ablegen der Prüfung erstattet der Bund 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren, höchstens CHF 9'500 für eine Berufsprüfung, unabhängig vom Ergebnis. Die aktuellen Regeln stehen beim SBFI. Siehe Bundesbeiträge für Vorbereitungskurse.
Themen der Prüfung
- 1. Säule AHV
- 2. Säule BVG
- 3. Säule und Pensionsplanung
- Steuern natürlicher Personen
- Vermögen und Anlagen
- Wohneigentum und Hypotheken
- Familien- und Erbrecht
- Versicherungen
- Selbständigerwerbende und Unternehmer
- Beratungsprozess, Compliance
Zwei Rechenthemen: Säule 3a und Staffelung der Kapitalbezüge und Pensionslücke berechnen.
So bereitest du dich neben dem Beruf vor
Die Vorsorge ist das Rückgrat der Prüfung. Lerne zuerst AHV, BVG und 3a sicher, dann Steuern und Anlagen, zuletzt Erb- und Familienrecht. Plan: Lernplan und typische Fehler. Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung: Vergleich.
Wichtig zu wissen
Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Selbsttest
Beantworte die Fragen im Kopf und öffne dann die Lösung.
Aufgabe 1
Frau Nadia Steiner (52) pflegt seit zwei Jahren ihre betagte Mutter und möchte Betreuungsgutschriften geltend machen. Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
- Die betreute Person ist älter als 80 Jahre und besitzt kein Vermögen mehr
- Die betreute Person bezieht eine Hilflosenentschädigung der AHV, IV, UV oder MV
- Die betreuende Person übt keine Erwerbstätigkeit aus und arbeitet nicht mehr mit einem Pensum
- Die Betreuung erfolgt durch eine Fachperson mit einer anerkannten Pflegeausbildung
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Richtig: B. Betreuungsgutschriften erhalten Personen, die Verwandte betreuen, die eine Hilflosenentschädigung beziehen. Seit 2021 genügt auch eine leichte Hilflosigkeit. Weitere Bedingungen wie Verwandtschaft und leichte Erreichbarkeit (höchstens 30 km oder eine Stunde) müssen ebenfalls erfüllt sein.
Aufgabe 2
Herr Marco Brunner (62) lässt sich vorzeitig pensionieren. Warum fällt seine jährliche Altersrente tiefer aus, als wenn er bis 65 gearbeitet hätte?
- Das Altersguthaben ist tiefer, der Umwandlungssatz bleibt aber gleich, weil das Gesetz ihn für alle Pensionierungsalter vorschreibt
- Das Altersguthaben ist tiefer, weil Gutschriften und Zinsen fehlen, und der Umwandlungssatz ist tiefer, weil die Rente länger bezahlt wird
- Der Umwandlungssatz ist tiefer, das Altersguthaben bleibt jedoch gleich, weil Gutschriften rückwirkend gutgeschrieben werden
- Die Kasse zieht bei vorzeitiger Pensionierung eine Strafgebühr ab, die dem Altersguthaben belastet wird
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Richtig: B. Bei vorzeitiger Pensionierung wirken zwei Effekte zusammen: weniger angespartes Kapital und ein tieferer Umwandlungssatz wegen der längeren Rentenbezugsdauer.
Aufgabe 3
Wie wirkt sich ein Wechsel von einer Bank-3a-Lösung zu einer anderen Stiftung auf die Steuer aus?
- Der Wechsel löst immer eine Besteuerung als Kapitalleistung aus, weil das alte Konto formell aufgelöst und beim neuen Anbieter neu eröffnet wird
- Der Wechsel ist rechtlich nicht möglich, weil das Guthaben bis zum Bezug bei der ursprünglichen Stiftung gebunden bleiben muss
- Der Übertrag auf eine andere 3a-Einrichtung ist steuerneutral, sofern das Guthaben direkt übertragen wird und nicht ausbezahlt wird
- Der Wechsel führt zu einer Rückforderung der bisherigen Steuerabzüge durch die Steuerverwaltung
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Richtig: C. Ein direkter Übertrag zwischen 3a-Einrichtungen ist steuerneutral. Eine Auszahlung auf das private Konto wäre dagegen schädlich.
Beispielfragen aus dem Gratis-Test
Wähle eine Antwort im Kopf und öffne dann die Lösung.
Frage 1
Was geschieht mit den Erziehungsgutschriften in der AHV?
- Sie werden jährlich als Bargeld an die erziehende Person ausbezahlt, ähnlich der Kinderzulage
- Sie zählen als fiktives Einkommen bei der Rentenberechnung
- Sie senken die laufenden AHV-Beiträge der erziehenden Person im jeweiligen Jahr
- Sie werden auf das individuelle Konto der Pensionskasse einbezahlt
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Richtig: B. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sind fiktive Einkommen, die dem individuellen Konto angerechnet werden. Sie erhöhen das durchschnittliche Jahreseinkommen und damit die spätere Rente, werden aber weder ausbezahlt noch gegen Beiträge verrechnet.
Frage 2
Ab wann sparen Arbeitnehmende im BVG-Obligatorium mit Altersgutschriften für die Altersrente?
- Ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag; für Tod und Invalidität sind sie früher versichert.
- Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag; dann beginnt zugleich die Risiko- und die Alterssparversicherung.
- Ab dem 1. Januar nach dem 34. Geburtstag; vorher fallen nur Risikoprämien an.
- Ab dem Tag des ersten Lohnbezugs, unabhängig vom Alter, sobald der Lohn die Eintrittsschwelle erreicht.
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Richtig: A. Die Risikoversicherung für Tod und Invalidität beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Das Alterssparen setzt am 1. Januar nach dem 24. Geburtstag ein, die erste Altersgutschriftenstufe gilt also für die 25- bis 34-Jährigen.
Frage 3
Ein Paar (Mann 63, Frau 59) prüft Frühpensionierung des Mannes. Er hat ein Altersguthaben von CHF 500'000.00 und kann noch bis 65 einkaufen. Welche Option kann steuerlich und rentenmässig sinnvoll sein?
- Auf den Einkauf vollständig verzichten, weil eingekauftes Kapital bei der Pensionierung stets steuerlich aufgerechnet wird
- Das ganze Altersguthaben als Kapital beziehen und danach einkaufen, um beide steuerlichen Vorteile zu kombinieren
- Nur in die Säule 3a einzahlen, weil ein Einkauf in die Pensionskasse nach dem 60. Altersjahr gesetzlich verboten ist
- Vor der Frühpensionierung gezielt einkaufen, um die Rentenkürzung zu mindern und die Steuerlast zu senken
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Richtig: D. Ein Einkauf kann Rentenkürzungen bei Frühpensionierung mildern und ist steuerlich abziehbar. Die Sperrfrist von drei Jahren für Kapitalbezüge ist zu beachten.
Frage 4
Familie Hess erhält am 10.11.2026 die Veranlagungsverfügung und hält sie für falsch. Wie lange kann sie schriftlich Einsprache erheben?
- 10 Tage ab Zustellung der Veranlagungsverfügung
- 30 Tage ab Zustellung der Veranlagungsverfügung
- 60 Tage ab Zustellung der Veranlagungsverfügung
- Ein Jahr ab Ende der Steuerperiode
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: B. Gegen die Veranlagungsverfügung kann innert 30 Tagen nach Zustellung schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Kantone kennen für kantonale Steuern entsprechende Fristen.
Frage 5
Fonds A erzielt im Mittel 7 %, Fonds B 6 %. Die Sharpe-Ratio von A beträgt 0.43, jene von B 0.63. Was folgt daraus für Herrn Aebi?
- B hat je eingegangener Risikoeinheit die höhere Überrendite gegenüber der risikolosen Anlage erzielt
- A ist besser, weil die höhere Durchschnittsrendite bei der Sharpe-Ratio immer am stärksten gewichtet wird
- A und B sind gleichwertig, weil die Sharpe-Ratio nur die Rangfolge der Renditen abbildet, nicht das Risiko
- B hat ein höheres absolutes Verlustrisiko, weil eine hohe Sharpe-Ratio auf viel Schwankung hinweist
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Richtig: A. Sharpe-Ratio = (Rendite minus risikoloser Zins) geteilt durch Volatilität. Der höhere Wert steht für die bessere risikoadjustierte Rendite.
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Häufige Fragen
Welche Vorkenntnisse brauche ich?
Die Modulabschlüsse des diplomierten Finanzberaters IAF, eine Grundbildung und Berufspraxis im Finanzbereich (mit EFZ zwei Jahre).
Wie viele Prüfungsteile gibt es?
Zwei: die Online-Prüfung Themen der Finanzplanung (30 %) und die Finanzplanung für private Haushalte mit schriftlichem und mündlichem Teil (70 %).
Wie lange dauern die Prüfungen?
Online 90 Minuten, schriftlich 240 Minuten, mündlich 30 Minuten.
Gibt es einen Bundesbeitrag?
Ja, 50 Prozent der Kursgebühren, höchstens CHF 9'500.
Welche Note ist genügend?
Eine Gesamtnote von mindestens 4.0, und kein Prüfungsteil unter 3.5.
Quellen und weiterführende Links
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