Finanzierung · Bundesbeiträge · Stand
Wer einen Kurs besucht, der auf eine eidgenössische Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung vorbereitet, bekommt vom Bund die Hälfte der anrechenbaren Kursgebühren zurück. Der Beitrag wird nach der Prüfung ausbezahlt, unabhängig vom Ergebnis. Hier erfährst du, welche Voraussetzungen gelten, wie hoch der Beitrag ist und wie du den Antrag stellst.

Was sind Bundesbeiträge?
Seit 2018 finanziert der Bund die Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, nicht mehr über die Anbieter, sondern direkt über die Absolventinnen und Absolventen. Man nennt das Subjektfinanzierung. Du bezahlst den Kurs selbst und fragst danach beim Bund einen Teil des Betrags zurück.
Die Beiträge gelten für Berufsprüfungen mit eidgenössischem Fachausweis und für höhere Fachprüfungen mit eidgenössischem Diplom. Die Prüfungen der Höheren Fachschulen (HF) sind ausgenommen, weil die Kantone sie finanzieren. Ebenso ausgeschlossen sind Bachelor- und Masterstudiengänge an Hochschulen.
Wie hoch ist der Beitrag?
Der Beitrag beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren. Es gibt eine Obergrenze für die anrechenbaren Gebühren und damit für den Beitrag.
| Prüfungsart | Anrechenbare Kursgebühren (max.) | Bundesbeitrag (max.) |
|---|---|---|
| Berufsprüfung (Fachausweis) | CHF 19'000 | CHF 9'500 |
| Höhere Fachprüfung (Diplom) | CHF 21'000 | CHF 10'500 |
Mindestens CHF 1'000 anrechenbare Kursgebühren pro Antrag sind nötig, der Beitrag beträgt dann mindestens CHF 500. Prüfe die aktuellen Beträge immer auf sbfi.admin.ch.
Voraussetzungen
- Der Kurs steht auf der Meldeliste des SBFI für das Jahr, in dem er begonnen hat. Dort tragen Kursanbieter ihre Kurse ein.
- Du hast die Kursgebühren selbst bezahlt. Rechnungen, die ein Dritter direkt an den Anbieter zahlt, zählen nicht.
- Du hast die eidgenössische Prüfung abgelegt. Bestehen musst du sie nicht. Als Nachweis dient die Prüfungsverfügung der Prüfungsträgerschaft.
- Dein steuerrechtlicher Wohnsitz liegt in der Schweiz, wenn die Prüfungsverfügung eröffnet wird. Auf die Nationalität kommt es nicht an. Grenzgänger und internationale Wochenaufenthalter haben keinen Anspruch.
- Du stellst den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach der Prüfungsverfügung. Der Kurs darf höchstens sieben Jahre vor der Prüfungsverfügung begonnen haben.
Ob ein Kurs auf der Meldeliste steht, fragst du den Anbieter oder prüfst es auf der Seite des SBFI, bevor du dich anmeldest.
Was ist anrechenbar?
Anrechenbar ist der Teil des Kurses, der unmittelbar der Vorbereitung auf die Prüfung dient, einschliesslich der Lehrmittel, die der Kursanbieter bereitstellt. Modulprüfungen zählen, wenn sie im Kurspreis enthalten sind.
Nicht anrechenbar sind Verpflegung, Anreise, Übernachtung und eine Diplomfeier. Für die Prüfungsgebühr der eidgenössischen Prüfung selbst gibt es keinen Bundesbeitrag, weil der Bund die Durchführung der Prüfungen bereits zu 60 bis 80 Prozent bei den Trägerschaften finanziert.
Rechenbeispiele
Berufsprüfung: Du bezahlst CHF 12'500 an den Anbieter, davon sind CHF 12'000 anrechenbar (Kosten für Verpflegung und Übernachtung gehören nicht dazu). Der Beitrag beträgt 50 Prozent, also CHF 6'000.
Höhere Fachprüfung: Du besuchst zwei Kurse mit anrechenbaren Gebühren von CHF 15'000 und CHF 8'000, zusammen CHF 23'000. Die Obergrenze liegt bei CHF 21'000, davon die Hälfte ergibt CHF 10'500.
Die Werte stammen aus Beispielen des SBFI. Im Einzelfall zählt, was der Anbieter in der Rechnung und der Zahlungsbestätigung ausweist.
So stellst du den Antrag
Bei Fragen hilft die Abwicklungsstelle der SDBB unter [email protected].
- Bewahre die Rechnung(en) auf deinen Namen und die Zahlungsbestätigung des Anbieters auf. Jede Zahlungsbestätigung kann nur einmal verwendet werden.
- Lege die Prüfung ab und warte auf die Prüfungsverfügung.
- Registriere dich einmalig im Onlineportal unter becc.admin.ch/becc/app/sufi und stelle dort den Antrag.
- Lade Rechnung, Zahlungsbestätigung und Prüfungsverfügung hoch.
- Die Bearbeitung dauert in der Regel höchstens drei Monate, am Jahresende höchstens vier Monate.
Teilbeiträge vor der Prüfung
In Ausnahmefällen kannst du schon vor der Prüfung einen Teilbeitrag erhalten. Dafür musst du mindestens CHF 3'500 anrechenbare Gebühren bezahlt haben, die direkte Bundessteuer gemäss letzter Veranlagung muss unter CHF 88 liegen, und du verpflichtest dich schriftlich, die Prüfung innerhalb von fünf Jahren abzulegen. Quellenbesteuerte Personen können keinen Teilbeitrag beantragen, ausser sie werden später ordentlich veranlagt.
Steuern
Der Bundesbeitrag gilt als übriges Einkommen und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Kurskosten und erhaltene Beiträge derselben Steuerperiode werden miteinander verrechnet. Die Details stehen im Kreisschreiben Nr. 42 der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Bei Unsicherheit frage eine Fachperson.
Die Ratgeber zu den Prüfungen nennen die Beitragsregeln jeweils kurz, zum Beispiel für Gastro-Betriebsleiter/in oder Hauswart/in. Für das Wirtepatent gibt es keine Bundesbeiträge, weil es keine eidgenössische Prüfung ist.
Checkliste: Bundesbeitrag nicht verpassen
Wer diese Schritte der Reihe nach erledigt, verliert kaum Zeit. Die Kosten musst du vorfinanzieren, plane also eine Reserve ein, bis das Geld ausbezahlt wird.
- Vor der Anmeldung: Kurs auf der Meldeliste des SBFI prüfen.
- Bei der Anmeldung: Rechnung auf deinen Namen verlangen.
- Nach der Zahlung: Zahlungsbestätigung aufbewahren.
- Nach der Prüfung: Prüfungsverfügung abwarten.
- Innert zwei Jahren: Antrag im Onlineportal stellen.
- In der Steuererklärung: Beitrag als übrige Einkünfte angeben.
Wichtig zu wissen
Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie viel bekomme ich zurück?
50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren, bei einer Berufsprüfung höchstens CHF 9'500 und bei einer höheren Fachprüfung höchstens CHF 10'500.
Muss ich die Prüfung bestehen?
Nein. Du musst die Prüfung ablegen, bestehen musst du sie nicht. Du brauchst die Prüfungsverfügung als Nachweis.
Wann wird das Geld ausbezahlt?
Nach der Prüfung und nach dem Antrag im Onlineportal. Die Bearbeitung dauert meist höchstens drei Monate, am Jahresende vier. Du musst die Kosten vorfinanzieren.
Bekomme ich Beiträge, wenn mein Arbeitgeber den Kurs zahlt?
Nein. Gebühren, die ein Dritter direkt an den Anbieter bezahlt, sind ausgeschlossen. Du musst sie selbst bezahlt haben.
Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?
Zwei Jahre nach der Prüfungsverfügung. Der Kurs darf höchstens sieben Jahre vorher begonnen haben.
Gilt der Beitrag auch für die Prüfungsgebühr?
Nein. Für die Prüfung selbst gibt es keinen Bundesbeitrag.
Quellen und weiterführende Links
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