Finanzplaner · Fachthema · Stand
Die Pensionslücke zeigt, wie viel Einkommen nach der Pensionierung fehlt, wenn AHV und Pensionskasse nicht reichen. Für die Finanzplanung ist sie der Ausgangspunkt jeder Beratung. Hier das Vorgehen in vier Schritten mit einem Beispiel, dessen Zahlen zur Illustration frei gewählt sind.
Was die Lücke aussagt
Die Pensionslücke ist die Differenz zwischen dem Einkommen, das ein Haushalt im Ruhestand haben möchte, und dem Einkommen aus den Vorsorgeeinrichtungen. In der Praxis wird oft ein Ziel von rund 80 Prozent des letzten Einkommens verwendet. Das ist eine Faustregel, kein Gesetz. Kunden mit hohen Ausgaben, etwa wegen einer Hypothek, brauchen mehr, andere weniger.
Schritt 1: Zielgrösse festlegen
Bestimme das Zieleinkommen im Ruhestand. Rechne wenn möglich mit den tatsächlichen Ausgaben, nicht mit einem Prozentsatz. Vergiss dabei die Steuern auf Renten nicht.
Schritt 2: AHV-Rente bestimmen
Die AHV-Rente hängt von Beitragsjahren und durchschnittlichem Jahreseinkommen ab. Fehlen Beitragsjahre, wird die Rente gekürzt. Für Ehepaare gilt die Plafonierung der beiden Renten auf 150 Prozent der Maximalrente. Der Rentenbetrag steht auf dem Kontoauszug der Ausgleichskasse. Prüfe die aktuellen Skalen beim BSV. Im Beispiel nehmen wir die AHV-Rente als gegeben an.
Schritt 3: Pensionskassenrente bestimmen
Das Altersguthaben mal Umwandlungssatz ergibt die Jahresrente. Der Mindestumwandlungssatz im Alter 65 beträgt 6.8 Prozent im obligatorischen Teil. Viele Kassen wenden im Überobligatorium tiefere Sätze an. Den Wert findest du im Vorsorgeausweis. Beachte, dass projizierte Guthaben im Ausweis unverbindliche Hochrechnungen sind.
Beispiel
Herr Berger, 63 Jahre, Einzelperson, Jahreslohn CHF 120'000. Ziel: 80 Prozent, also CHF 96'000 pro Jahr. Angenommene Werte:
- AHV-Rente (angenommen): CHF 30'000 pro Jahr
- Pensionskasse: Altersguthaben CHF 600'000 × 5.0 % (angenommener Satz der Kasse) = CHF 30'000 pro Jahr
- Total Vorsorgeeinkommen: CHF 60'000
- Pensionslücke: 96'000 − 60'000 = CHF 36'000 pro Jahr
Schritt 4: Das nötige Kapital schätzen
Mit einfacher Rechnung ohne Rendite wird das Kapital über die Jahre verbraucht. Bei einer Bezugsdauer von 25 Jahren (Alter 65 bis 90) braucht Herr Berger rund CHF 36'000 × 25 = CHF 900'000. Mit einer Rendite auf dem Restkapital sinkt der Bedarf. Die Prüfung gibt meist die Annahmen für Zins und Teuerung vor. Schreibe sie immer auf.
Massnahmen zur Schliessung
Steuerlich sinnvoll ist die Staffelung der Bezüge: Säule 3a und Staffelung.
- Einkauf in die Pensionskasse (steuerlich abzugsfähig, Sperrfrist beachten)
- Säule 3a ausschöpfen
- Später pensionieren oder teilweise weiterarbeiten
- Anlagevermögen gezielt aufbauen
- Ausgaben im Ruhestand senken, zum Beispiel durch Amortisation der Hypothek
Typische Prüfungsfehler
Überblick: Hauptratgeber. Lernplan: Lernplan und typische Fehler.
- Frühpension: Das Altersguthaben ist tiefer und der Umwandlungssatz ist tiefer, die Rente sinkt doppelt.
- Den Vorsorgeausweis als Garantie lesen, obwohl es eine Projektion ist.
- Betreuungsgutschriften und Beitragslücken bei der AHV vergessen.
- Steuern auf Renten nicht berücksichtigen.
- Annahmen nicht aufschreiben.
Wichtig zu wissen
Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Häufige Fragen
Was ist die Pensionslücke?
Die Differenz zwischen dem gewünschten Einkommen im Ruhestand und den Renten aus AHV und Pensionskasse.
Welches Ziel nimmt man?
Oft rund 80 Prozent des letzten Einkommens, besser aber die tatsächlichen Ausgaben.
Ist das projizierte Guthaben garantiert?
Nein, es ist eine Hochrechnung auf Basis von Annahmen.
Wie hoch ist der Mindestumwandlungssatz?
6.8 Prozent im Alter 65 im obligatorischen Teil.
Quellen und weiterführende Links
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