Wirtepatent Bern: Module, Prüfung, Kosten und Bewilligung

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Wirtepatent · Kanton Bern · Stand

Für das Wirtepatent im Kanton Bern bestehst du die Prüfungen zu zwei Modulen: «Lebensmittelrecht / Hygiene» und «Recht». So steht es in der bernischen Gastgewerbeverordnung. Dieser Ratgeber zeigt, wie der Fähigkeitsausweis aufgebaut ist, wann du ihn brauchst, welche Kurse es gibt und wie die Bewilligung läuft.

Braucht es im Kanton Bern ein Wirtepatent?

Ja, in den meisten Fällen. Nach Art. 18g der Gastgewerbeverordnung (GGV) ist für die Leitung eines Betriebs ein gastgewerblicher Fähigkeitsausweis erforderlich. Umgangssprachlich heisst er Wirtepatent.

Das Gastgewerbegesetz (GGG) verlangt in Art. 19, dass jeder Betrieb von einer verantwortlichen natürlichen Person geführt wird. Diese Person muss für eine einwandfreie Betriebsführung Gewähr bieten, den Betrieb persönlich und in eigener Verantwortung leiten, handlungsfähig sein, einen guten Leumund haben und über den Fähigkeitsausweis verfügen, sofern die Betriebsbewilligung ihn vorschreibt.

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Die zwei Module für den Fähigkeitsausweis

Den bernischen Fähigkeitsausweis erhält, wer die Prüfungen zu zwei Grundseminaren von GastroBern besteht (Art. 18g Abs. 2 GGV):

  • Modul «Lebensmittelrecht / Hygiene»
  • Modul «Recht»

Die beiden Module entsprechen inhaltlich den G1-Modulen 1 (Gastgewerbliches Recht / Hygiene) und 4 (Recht) von GastroSuisse. Wer später das ganze G1-Zertifikat will, kann darauf aufbauen. Mehr dazu im Ratgeber Kantone und G1 im Vergleich.

Anerkennung und Dispensation

Das Amt für Wirtschaft (AWI) anerkennt Abschlüsse bernischer Berufsverbände als Fähigkeitsausweis, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass der Kursbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist und dass eine unabhängige Kommission die Prüfungen durchführt und bewertet (Art. 20 GGV). Du darfst dich also auch selbst vorbereiten.

Der Prüfung gleichgestellt ist eine Dispensation durch den Berufsverband, wenn du die nötigen Kenntnisse anderweitig erworben hast (Art. 18g Abs. 3 GGV). Das G1-Zertifikat von GastroSuisse wird laut GastroSuisse in allen Kantonen als Fähigkeitsausweis anerkannt.

Ausnahmen

Nicht jeder Betrieb braucht den Fähigkeitsausweis. Art. 19 GGV nennt unter anderem diese Ausnahmen:

  • öffentliche Gastgewerbebetriebe von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen
  • Begegnungsstätten, die mit ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden geführt werden
  • Betriebe ausserhalb von Ortschaften im Wander- oder Skigebiet mit höchstens 50 Sitzplätzen und einfachem Speiseangebot
  • Betriebe mit Betriebsbewilligung E

Die Bewilligungsbehörde kann zudem in besonderen Fällen ganz oder teilweise verzichten, etwa wenn ein Betrieb keine Speisen abgibt oder keine Angestellten beschäftigt (Art. 19 Abs. 3 GGV).

Kurse, Dauer und Kosten

GastroBern bietet die beiden Module als Präsenzkurs und als E-Learning an. Laut berufsberatung.ch (Stand November 2026) gelten diese Eckdaten:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Gute Deutschkenntnisse auf Niveau B2
Vorbereitung bei GastroBern laut berufsberatung.ch
FormUmfangKosten inkl. Lehrmittel und Prüfungsgebühren
Präsenzunterrichtpro Modul 7 Kurstage à 8 Lektionen oder 14 Abende à 4 LektionenCHF 3'130
E-Learning6 Monate Zugang zur Lernplattform, Vorbereitung auf die Modulprüfungen im SelbststudiumCHF 1'580

Bewilligung: Regierungsstatthalteramt und Gemeinde

Der Fähigkeitsausweis allein reicht nicht, du brauchst auch eine Betriebsbewilligung. Bewilligungsbehörde ist die Regierungsstatthalterin oder der Regierungsstatthalter. Das Gesuch reichst du bei der Standortgemeinde ein. Sie prüft es und leitet es mit ihrer Stellungnahme weiter (Art. 31 GGG).

Übernimmst du einen bestehenden Betrieb, überträgt die Behörde die Bewilligung auf dich, wenn du die Anforderungen von Art. 19 GGG erfüllst und die Vorschriften von Gastgewerbe-, Feuer- und Lebensmittelpolizei eingehalten sind (Art. 32 GGG). Sprichst du nur ungenügend Deutsch oder Französisch, sorgst du bei Behördenkontakten für eine Übersetzung (Art. 18f GGV).

So bereitest du dich vor

Lebensmittelrecht und Hygiene ist das Modul mit den meisten festen Regeln: Selbstkontrolle, Temperaturen, Allergene und Rückverfolgbarkeit. Lies dazu den Ratgeber Allergene und Selbstkontrolle. Im Modul Recht geht es um Arbeitsrecht, L-GAV und Vertragsrecht.

Übe beide Bereiche mit Fragen statt nur zu lesen. Einen Wochenplan findest du im Lernplan für die Wirteprüfung, den Gesamtüberblick im Hauptratgeber Wirtepatent.

Ältere Übersichten im Internet beschreiben für Bern andere Prüfungsmodelle. Massgebend ist die aktuelle Fassung der GGV und die Ausschreibung des Anbieters.

Wichtig zu wissen

Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Häufige Fragen

Welche Module brauche ich für das Wirtepatent Bern?

Die Module «Lebensmittelrecht / Hygiene» und «Recht» der Grundseminare von GastroBern (Art. 18g GGV). Sie entsprechen den G1-Modulen 1 und 4.

Kann ich das Wirtepatent Bern online machen?

Die Vorbereitung ja: GastroBern bietet laut berufsberatung.ch ein E-Learning mit 6 Monaten Zugang an. Die Modulprüfungen legst du nach den Vorgaben des Anbieters ab.

Was kostet das Wirtepatent in Bern?

Laut berufsberatung.ch CHF 3'130 im Präsenzunterricht oder CHF 1'580 als E-Learning, jeweils inklusive Lehrmittel und Prüfungsgebühren für beide Module. Dazu kommen die Gebühren für die Betriebsbewilligung.

Muss ich einen Kurs besuchen?

Nein. Nach Art. 20 GGV darf der Kursbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sein.

Gilt ein G1-Zertifikat in Bern?

Laut GastroSuisse wird das G1-Zertifikat in allen Kantonen als Fähigkeitsausweis anerkannt. Bestätige das im Einzelfall beim Regierungsstatthalteramt.

Quellen und weiterführende Links

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