Wirtepatent · Zulassung · Stand
Beim Wirtepatent gibt es keinen einzigen Prüfungsweg. Der Kanton, in dem du den Betrieb führen willst, bestimmt, welche Prüfung gilt und wer dich zulässt. Dieser Ratgeber hilft dir, die Optionen zu vergleichen und die richtigen Fragen an die Behörde zu stellen.
Warum es so viele Varianten gibt
Das Gastgewerbe ist in der Schweiz in der Hoheit der Kantone. Sie regeln in eigenen Gastgewerbegesetzen, wer einen Betrieb führen darf, welche Bewilligungen nötig sind und welche Prüfung dafür gilt. Darum unterscheiden sich Prüfungsdauer, Fächer und Gebühren.
Gleichzeitig hat GastroSuisse mit dem G1-Zertifikat einen schweizweit anerkannten Weg geschaffen. Wer den G1-Weg wählt, ist nicht an die Prüfung eines einzelnen Kantons gebunden.
Kantonale Prüfung: das ist bestätigt
Die folgenden Punkte nennt der Kursanbieter wirtepatent.ch (Stand November 2026):
- St. Gallen: schriftlich, Single Choice, 90 Minuten, bestanden mit mindestens Note 4, Gebühr CHF 300. Der Kurs dazu behandelt Lebensmittelsicherheit, Selbstkontrolle und Prävention.
- Aargau: vier Teilprüfungen, die du einzeln oder zusammen ablegen kannst, Gebühr CHF 480.
- Bern: vier Teilprüfungen zu je CHF 170, einzeln oder zusammen. Das Ergebnis heisst «Kompetenznachweis Gastronomieführung».
Für andere Kantone haben wir keine bestätigten Angaben. Frag direkt bei der kantonalen Stelle nach Format, Dauer und Bestehensregel.
G1-Zertifikat von GastroSuisse
G1 besteht aus sechs Modulprüfungen und einer Zertifikatsprüfung. Die Wegleitung zur Berufsprüfung G2 nennt als Grundmodule: Hygiene und Gastgewerbliches Recht, Betriebsführung, Rechnungswesen, Recht, Service und Verkauf sowie Küche. Die Wegleitung stammt von 2016. Prüfe daher, ob die Liste noch aktuell ist.
Die Preise legt jeder Anbieter fest. Gastro Ostschweiz nennt zum Beispiel CHF 575 pro E-Learning-Modul, wirtepatent.ch für die Prüfungen in Bern CHF 300 Einschreibegebühr, CHF 100 bis 145 pro Modulprüfung und CHF 200 für die Zertifikatsprüfung. Die Modulprüfungen führen die Modulanbieter durch, meist mehrmals pro Jahr. Die G1-Modulausweise gehören ausserdem zu den Voraussetzungen der Berufsprüfung G2.
Vergleich auf einen Blick
| Kriterium | Kantonale Prüfung | G1-Zertifikat |
|---|---|---|
| Zuständig | Kanton oder beauftragte Stelle | GastroSuisse mit Modulanbietern |
| Anerkennung | Im jeweiligen Kanton | Laut Anbietern in allen Kantonen |
| Aufbau | Je nach Kanton unterschiedlich | Sechs Module und Zertifikatsprüfung |
| Weiterführend | Nicht automatisch | Grundlage für die Berufsprüfung G2 |
| Gebühren | Kantonal, z. B. Bern CHF 170 je Teilprüfung | Je nach Anbieter, z. B. E-Learning CHF 575 je Modul |
Zulassung: was du klären musst
Die Zulassungsregeln sind kantonal. Manche Kantone verlangen Mindestalter, Wohnsitz oder eine gewisse Praxiszeit, andere nicht. Wir können diese Voraussetzungen nicht einheitlich nennen und führen keine Angaben, die wir nicht bestätigen konnten.
Stelle der Behörde vor der Anmeldung diese Fragen.
- Welche Prüfung wird für meinen Betrieb verlangt?
- Wird ein G1-Zertifikat oder das Patent eines anderen Kantons anerkannt?
- Welche Voraussetzungen gelten für Alter, Wohnsitz und Praxis?
- Wann sind die nächsten Prüfungstermine, und bis wann muss ich mich anmelden?
- Kann ich Teilprüfungen einzeln ablegen und wie lange gelten bestandene Teile?
Aufenthaltsrecht und Betriebsführung
Auch mit bestandener Prüfung brauchst du ein Aufenthaltsrecht, das die Tätigkeit zulässt. Das Schweizer Bürgerrecht ist nach unseren Prüfungsfragen keine Voraussetzung für die Bewilligung. Die ausländerrechtliche Erwerbsberechtigung muss aber vorliegen.
Beachte weiter, dass für einzelne Anlässe oft eine Gelegenheitsbewilligung genügt. Ein ganzjähriger Betrieb braucht dagegen das volle Patent oder die entsprechende Betriebsbewilligung.
Welcher Weg passt zu dir?
Egal, welchen Weg du wählst, der Stoff ist im Kern derselbe. Mit dem Hauptratgeber und dem Lernplan bereitest du dich auf beide vor.
- Du willst in einem Kanton ein einzelnes Lokal eröffnen: Meist reicht die kantonale Prüfung.
- Du willst flexibel bleiben, den Kanton wechseln oder später Betriebsleiter werden: Das G1-Zertifikat und anschliessend G2 sind oft die bessere Wahl.
- Du hast wenig Zeit: Prüfe, ob dein Kanton Teilprüfungen zulässt, wie der Aargau und Bern.
Typische Stolpersteine bei der Anmeldung
Viele Kandidierende verlieren Zeit, weil sie die falsche Prüfung wählen oder Fristen verpassen. Die häufigsten Stolpersteine sind schnell genannt.
- Du meldest dich für die Prüfung eines Kantons an, in dem du den Betrieb gar nicht führen willst, und stellst später fest, dass der Zielkanton sie nicht anerkennt.
- Du verpasst die Anmeldefrist, weil die Prüfung nur wenige Male pro Jahr stattfindet.
- Du unterschätzt, dass bei Teilprüfungen jede Prüfung einzeln gebucht und bezahlt werden muss.
- Du hältst dich an alte Unterlagen. Reglemente werden angepasst, deshalb zählt immer die aktuelle Version.
Gelegenheitswirtschaft und Dauerbetrieb
Nicht für jede Veranstaltung brauchst du ein volles Patent. Für einzelne Anlässe mit Ausschank, etwa ein Dorffest, kennen die Kantone in der Regel eine besondere Bewilligung für Gelegenheitswirtschaften. Sie ist meist leichter zu bekommen als das Patent für einen Dauerbetrieb, ist aber auch für Vereine in der Regel nötig. Die Regeln sind kantonal verschieden.
Für die Prüfung ist die Unterscheidung wichtig: Ein Verein, der nicht gewinnorientiert arbeitet, ist nicht automatisch von der Bewilligungspflicht befreit. Und ein ganzjährig geführtes Restaurant braucht mehr als eine Gelegenheitsbewilligung.
Wichtig zu wissen
Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Häufige Fragen
Gilt das G1-Zertifikat in allen Kantonen?
Laut Anbietern wird das G1-Zertifikat schweizweit als Fähigkeitsausweis anerkannt. Bestätige das trotzdem bei der Behörde deines Kantons, weil die Regeln kantonal sind.
Kann ich Teilprüfungen einzeln ablegen?
In den Kantonen Aargau und Bern sind die vier Teilprüfungen einzeln oder zusammen möglich. In anderen Kantonen ist das nicht bestätigt.
Brauche ich das Schweizer Bürgerrecht?
Nach unseren Prüfungsfragen nicht. Du brauchst aber ein Aufenthaltsrecht, das die Erwerbstätigkeit zulässt.
Was zählt für G2?
Die G1-Modulausweise gehören zu den Zulassungsvoraussetzungen der Berufsprüfung G2 und sind laut Wegleitung 2016 sieben Jahre gültig. Die aktuelle Regel klärst du bei GastroSuisse.
Wo finde ich die Prüfungsdaten?
Bei der kantonalen Stelle und auf wirtepatent.ch. Für G1 melden dich die Modulanbieter und GastroSuisse an.
Quellen und weiterführende Links
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