Wirtepatent · Kanton Aargau · Stand
Das Wirtepatent im Aargau erhältst du mit der kantonalen Wirtefachprüfung und einem Nachweis von sechs Monaten Praxis. Die Prüfung besteht aus vier schriftlichen Fächern, die du einzeln oder zusammen ablegen kannst. Hier findest du Fächer, Kosten, Termine und Bestehensregeln aus den Unterlagen des Kantons.
Wer braucht den Fähigkeitsausweis?
Wer einen Betrieb führt, in dem gewerbsmässig Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, braucht im Aargau einen aargauischen oder vom Kanton anerkannten Fähigkeitsausweis. Das verlangt das Gastgewerbegesetz (GGG, SAR 970.100).
Der Ausweis wird erteilt, wenn du die Wirtefachprüfung bestanden hast und eine mindestens halbjährige praktische Tätigkeit in einem Verpflegungsbetrieb oder ähnlichen Betrieb nachweist. Fehlt der Nachweis bei der Prüfung noch, hast du drei Jahre Zeit. Danach erlischt das Anrecht auf den Ausweis.
Die vier Prüfungsfächer
Jedes Fach wird 90 Minuten schriftlich geprüft. Die Prüfungssprache ist Deutsch.
| Fach | Inhalt |
|---|---|
| Gastgewerberecht | inklusive Alkoholgesetzgebung sowie betriebsbezogene Vorschriften zu Bau, Umweltschutz und Brandschutz |
| Lebensmittelrecht | Lebensmittelgesetzgebung; den genauen Stoff legt die Prüfungskommission fest |
| Personalrecht | Arbeitsrecht, Ausländerrecht, Sozialversicherungsrecht |
| Buchführung und Steuern | Rechtsvorschriften über die kaufmännische Buchführung und das Steuerwesen |
Kosten und Termine
Die Gebühr beträgt CHF 120 pro Fach, für die ganze Prüfung also CHF 480. Die Zahlung muss spätestens 14 Tage vor der Prüfung eingehen. Barzahlung am Prüfungstag ist nicht möglich.
Die Termine 2026 waren laut Kanton: 27. Februar, 24. April, 19. Juni, 18. September und 20. November. Die Daten für 2027 waren im November 2026 noch nicht publiziert. Sie erscheinen auf der Seite des Amts für Verbraucherschutz. Die Teilnehmerzahl pro Termin kann beschränkt sein.
Teilprüfungen und Zweijahresfrist
Du kannst die Fächer einzeln ablegen. Die ganze Wirtefachprüfung muss aber innerhalb von zwei Jahren seit der ersten Teilprüfung abgeschlossen sein. Das ist praktisch, wenn du neben dem Job lernst: Du kannst zum Beispiel zuerst Lebensmittelrecht und Gastgewerberecht ablegen und die beiden anderen Fächer einige Monate später.
So bestehst du
Wer in höchstens zwei Fächern ungenügend ist, kann diese Fächer an der nächsten ordentlichen Prüfung wiederholen. Eine Wiederholung der Nachprüfung ist ausgeschlossen. Gegen eine Verfügung bei Nichtbestehen kannst du innert 30 Tagen Beschwerde erheben. Wie Schweizer Noten funktionieren, erklärt der Ratgeber Schweizer Notensystem.
- Der Durchschnitt der Fachnoten beträgt mindestens 4.0.
- Höchstens ein Fach liegt unter 4.0.
- Keine Note liegt unter 3.0.
Anmeldung und Prüfungstag
- Anmeldung mit dem Formular des Kantons. Die Anmeldebestätigung gilt als Zulassungsentscheid.
- Rückzug ohne Angabe von Gründen bis 14 Tage vor der Prüfung, schriftlich an die Wirteprüfungskommission.
- Bei Krankheit oder Unfall reichst du das Arztzeugnis innert 3 Tagen ein. Zeugnisse nach telemedizinischer Beurteilung werden nicht akzeptiert.
- Am Prüfungstag brauchst du einen amtlichen Ausweis. Erlaubt sind nur die Hilfsmittel, die in der Anmeldebestätigung stehen oder vor Ort abgegeben werden.
Unerlaubte Hilfsmittel oder Austausch im Prüfungsraum führen zum Ausschluss. Bereits bestandene Teilprüfungen und die Gebühr verfallen, und du wirst für mindestens ein Jahr gesperrt.
Vorbereitung: Kurs oder Selbststudium
Der Kanton überlässt die Vorbereitung dir. Du kannst selbst lernen oder einen privaten Kurs besuchen. Der Kanton unterstützt das Kursangebot von GastroAargau, in dem Fachleute der kantonalen Verwaltung unterrichten. Die Prüfung selbst findet vor Ort statt, Ort und Zeitplan stehen in der Anmeldebestätigung. Das Lernen kannst du aber flexibel organisieren (siehe Wirtepatent online lernen).
Am meisten Übung braucht das Fach Buchführung und Steuern. Starte früh mit Rechenaufgaben, zum Beispiel mit Kalkulationsfaktor berechnen. Den Überblick über alle Kantone gibt der Hauptratgeber Wirtepatent.
Anerkannte andere Abschlüsse
Eidgenössische Diplome und Fachausweise im Lebensmittelbereich ab Stufe Berufsprüfung sind dem aargauischen Fähigkeitsausweis gleichgestellt. Ausländische Abschlüsse gelten als gleichwertig, wenn du eine Niveaubestätigung oder Gleichwertigkeitsanerkennung des SBFI vorlegst. Das Amt für Verbraucherschutz führt eine Liste der anerkannten Ausweise.
Wichtig zu wissen
Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Häufige Fragen
Was kostet das Wirtepatent im Aargau?
Die Wirtefachprüfung kostet CHF 120 pro Fach, also CHF 480 für alle vier Fächer. Kurse sind freiwillig und kosten je nach Anbieter extra.
Welche Voraussetzungen gelten?
Du musst die Wirtefachprüfung bestehen und mindestens sechs Monate Praxis in einem Verpflegungsbetrieb nachweisen. Der Praxisnachweis kann bis drei Jahre nach der Prüfung folgen.
Kann ich die Prüfung in Teilen ablegen?
Ja. Die vier Fächer können einzeln abgelegt werden, die ganze Prüfung muss aber innert zwei Jahren ab der ersten Teilprüfung abgeschlossen sein.
Wie lange dauert die Prüfung?
90 Minuten pro Fach, schriftlich, auf Deutsch. Für alle vier Fächer sind das sechs Stunden Prüfungszeit.
Gibt es das Wirtepatent Aargau online?
Die Prüfung findet vor Ort statt, Ort und Zeitplan stehen in der Anmeldebestätigung. Vorbereiten kannst du dich auch online oder im Selbststudium.
Quellen und weiterführende Links
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