Treuhand · Zulassung · Stand
Die Voraussetzungen für den Treuhänder mit eidg. Fachausweis haben sich mit der Prüfungsordnung 2027 geändert: Eine Zulassungsprüfung gibt es nicht mehr. Zugelassen wird, wer eine Ausbildung und genügend Fachpraxis nachweist. Hier siehst du, was genau gilt und wie die Ausbildung abläuft.
Zulassung ab 2027
| Ausweis | Fachpraxis bis 30. September des Prüfungsjahres |
|---|---|
| EFZ, Maturitätsausweis oder gleichwertiger Ausweis | 3 Jahre |
| Von der Prüfungskommission anerkanntes Diplom als Sachbearbeiter/in Treuhand oder Rechnungswesen | 5 Jahre |
Zusätzlich darfst du keinen Eintrag im Zentralstrafregister haben, der mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt. Die Fachpraxis zählt ab Erwerb des Ausweises. Den Entscheid über die Zulassung erhältst du mindestens drei Monate vor Prüfungsbeginn schriftlich, eine Ablehnung enthält Begründung und Rechtsmittelbelehrung (Ziff. 3.33 PO).
Was als Fachpraxis zählt
Als Fachpraxis gilt laut Ziff. 3.32 PO die Tätigkeit im Treuhand- und Revisionswesen, im Finanz- und Rechnungswesen, im Steuerwesen und in der Wirtschafts- und Unternehmensberatung sowie andere qualifizierte Tätigkeiten mit Bezug zum Treuhandwesen. Die Fachpraxis muss sich auf die Schweiz und Liechtenstein beziehen.
Praxis in Liechtenstein wird also angerechnet. Die liechtensteinische Treuhänderprüfung ist aber eine andere Prüfung nach liechtensteinischem Recht und nicht Gegenstand dieses Ratgebers.
Teilzeit und Praktika
Für die bisherige Ordnung erklärt die Trägerschaft in ihren Fragen und Antworten, dass die Fachpraxis auf ein Pensum von 100 % bezogen ist. Bei tieferem Pensum verlängert sich die nötige Zeit entsprechend. Ein Praktikum nach dem Lehrabschluss oder der Matura im Treuhandbereich wurde angerechnet, eines davor nicht. Tätigkeiten ohne Treuhandbezug, etwa reiner Telefondienst, zählten nicht. Als Beispiel nannte die Trägerschaft für die damals verlangten vier Jahre: Bei 80 % Pensum waren fünf Jahre nötig, bei 50 % acht Jahre.
Ob diese Auslegung für die neue Ordnung gleich bleibt, ist dort nicht ausdrücklich festgehalten. Im Zweifel lohnt sich eine Zulassungsabklärung.
Zulassungsabklärung
Bei Unsicherheit nimmt die Prüfungskommission eine Zulassungsabklärung vor. Sie kostet CHF 70 und dauert bei vollständigen Unterlagen in der Regel vier bis sechs Wochen. Das Formular findest du auf treuhandbranche.ch. Plane die Abklärung vor Kursbeginn ein, nicht erst vor der Anmeldung.
Die Ausbildung
Die Prüfungsordnung schreibt keine Vorbereitung vor. Die Trägerschaft betont aber, dass eine systematische und gründliche Ausbildung nötig ist, und weist darauf hin, dass die eidgenössische Berufsprüfung kein Abschlussexamen der besuchten Schule ist. Laut Trägerschaft wird die Ausbildung in allen Sprachregionen angeboten. Ob du in Zürich, Bern, Luzern oder St. Gallen lernst: Für die Prüfung spielt der Kursort keine Rolle.
- Achte darauf, dass der Lehrgang auf die Prüfungsordnung 2027 und ihre vier Handlungskompetenzbereiche ausgerichtet ist: Buchführung und Rechnungslegung, Steuern und Recht, Personalwesen, Beratung und Prüfung.
- Frag nach Übungen für die mündliche Prüfung mit Rollenspiel.
- Prüfe, ob der Kurs auf der Meldeliste des SBFI steht, sonst gibt es keinen Bundesbeitrag.
Bundesbeitrag
Der Bund erstattet nach dem Ablegen der Prüfung 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren, höchstens CHF 9'500 für eine Berufsprüfung, unabhängig vom Ergebnis. Das Gesuch stellst du innert zwei Jahren nach der Prüfungsverfügung. Details: Bundesbeiträge für Vorbereitungskurse.
Wie weiter?
Ohne EFZ oder Matura führt der Weg oft über ein Sachbearbeiter-Diplom, siehe Sachbearbeiter Treuhand oder Fachausweis. Termine und Anmeldung: Treuhand Prüfung 2027. Überblick: Hauptratgeber.
Wichtig zu wissen
Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen gelten ab 2027?
EFZ, Matura oder gleichwertiger Ausweis mit drei Jahren Fachpraxis oder ein anerkanntes Sachbearbeiter-Diplom Treuhand oder Rechnungswesen mit fünf Jahren Fachpraxis, jeweils bis 30. September des Prüfungsjahres.
Gibt es noch eine Zulassungsprüfung?
Nein. Die letzte Zulassungsprüfung fand 2025 statt.
Zählt Berufspraxis in Liechtenstein?
Ja. Die Fachpraxis muss sich laut Prüfungsordnung auf die Schweiz und Liechtenstein beziehen.
Was kostet eine Zulassungsabklärung?
CHF 70. Sie dauert bei vollständigen Unterlagen in der Regel vier bis sechs Wochen.
Muss ich einen Kurs besuchen?
Nein, aber ohne Kurs auf der Meldeliste des SBFI gibt es keinen Bundesbeitrag.
Zählt Teilzeitarbeit?
Ja, aber die nötige Zeit verlängert sich bei tieferem Pensum. Unter der alten Ordnung nannte die Trägerschaft für vier Jahre Praxis bei 80 % Pensum fünf Jahre. Kläre Einzelfälle mit einer Zulassungsabklärung.
Quellen und weiterführende Links
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