Sozial­versicherungsfachfrau Kosten: Prüfungsgebühr, Kurs, Wiederholung und Bundesbeitrag

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Sozialversicherungs-Fachleute · Kosten · Stand

Die Kosten als Sozialversicherungsfachfrau oder -fachmann setzen sich aus der Prüfungsgebühr, einem allfälligen Vorbereitungskurs und Nebenkosten zusammen. Ein grosser Teil der Kurskosten kann über den Bundesbeitrag zurückfliessen. Hier siehst du, welche Beträge feststehen und wie du realistisch planst.

Prüfungsgebühren des SVS

Gebühren laut SVS (Stand 2026, prüfe die Werte für dein Prüfungsjahr)
PositionBetrag
Prüfungsgebühr erste TeilnahmeCHF 2'500
WiederholungCHF 1'500 Grundgebühr plus CHF 100 pro wiederholten Prüfungsteil
Vorabklärung der ZulassungCHF 50
Fachausweis und Registereintragseparat erhoben (Ziff. 3.41 PO)

Die Prüfungsgebühr wird nach bestätigter Zulassung fällig. Wer nicht besteht, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung (Ziff. 3.43 PO).

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Vorbereitungskurs

Der grösste Posten ist meist der Lehrgang. Die Prüfungsordnung schreibt keinen Kurs vor, die meisten Kandidierenden besuchen aber einen. Die Preise unterscheiden sich je nach Anbieter, Umfang und Format stark. Berufsberatung.ch gibt für die berufsbegleitende Vorbereitung eine Dauer von ein bis zwei Jahren an, meist in Modulen.

Vergleiche bei Angeboten immer den Gesamtpreis: Kursgeld, Lehrmittel, Gesetzestexte, Prüfungssimulationen und allfällige Einschreibegebühren. Frag auch, ob der Kurs auf der Meldeliste des SBFI steht. Nur dann gibt es den Bundesbeitrag.

Bundesbeitrag: 50 Prozent zurück

Der Bund erstattet laut SBFI 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren, für eine Berufsprüfung höchstens CHF 9'500 (bei anrechenbaren Kurskosten ab CHF 19'000). Der Beitrag wird ausbezahlt, wenn du die Prüfung abgelegt hast, unabhängig davon, ob du bestanden hast.

  • Der Kurs muss im Jahr des Kursbeginns auf der Meldeliste des SBFI stehen.
  • Die anrechenbaren Kursgebühren müssen pro Gesuch mindestens CHF 1'000 betragen.
  • Das Gesuch stellst du online innert zwei Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung.
  • Der Kursbeginn darf höchstens sieben Jahre vor der Prüfungsverfügung liegen.
  • Die Rechnungen müssen auf deinen Namen lauten und von dir bezahlt sein. Zahlt der Arbeitgeber direkt an den Kursanbieter, sind diese Gebühren ausgenommen.

Eine Teilauszahlung vor der Prüfung ist nur ausnahmsweise möglich, etwa bei sehr tiefer Bundessteuer. Die Details stehen in den FAQ des SBFI. Mehr dazu: Bundesbeiträge für Vorbereitungskurse.

Rechenbeispiel

Annahme: Dein Kurs kostet CHF 9'000, selbst gekaufte Gesetzestexte und Bücher kosten CHF 600, die Prüfungsgebühr CHF 2'500.

  • Kurs: CHF 9'000, davon anrechenbar CHF 9'000
  • Bundesbeitrag: CHF 9'000 × 50 % = CHF 4'500
  • Prüfungsgebühr: CHF 2'500 (nicht anrechenbar)
  • Eigene Bücher: CHF 600
  • Eigene Kosten nach Bundesbeitrag: 9'000 − 4'500 + 2'500 + 600 = CHF 7'600

Die Kurskosten sind ein angenommenes Beispiel. Lehrmittel sind laut SBFI anrechenbar, wenn sie vom Kursanbieter bereitgestellt werden. Selbst gekaufte Bücher zählen wir hier deshalb nicht mit.

Kosten einer Wiederholung

Wer nicht besteht, wiederholt nur die ungenügenden Prüfungsteile, höchstens zweimal. Bei zwei wiederholten Teilen kostet das laut SVS CHF 1'500 plus 2 × CHF 100, also CHF 1'700. Wie oft das vorkommt, zeigt die offizielle Statistik.

Weitere Kosten

  • Reise, Unterkunft und Verpflegung an den Prüfungstagen gehen zu deinen Lasten (Ziff. 3.45 PO). Geprüft wird in der Deutschschweiz in Zürich.
  • Gebühren für Fachausweis und Registereintrag werden separat erhoben.
  • Rückzug der Anmeldung ist bis zehn Wochen vor Prüfungsbeginn möglich (Ziff. 4.21 PO). Bei fristgerechtem oder entschuldigtem Rücktritt wird der Betrag abzüglich entstandener Kosten zurückerstattet (Ziff. 3.42 PO).
  • Bei Rücktritt nach Ablauf der Frist ohne entschuldbaren Grund verlierst du die Gebühr.

Arbeitgeber und Steuern

Viele Arbeitgeber im Sozialversicherungsbereich beteiligen sich an Weiterbildungen. Kläre vor Kursbeginn, wer welche Rechnung bezahlt. Für den Bundesbeitrag zählen nur Kursgebühren, die du selbst an den Anbieter bezahlt hast. Unterstützt dich der Arbeitgeber finanziell, ohne direkt an den Anbieter zu zahlen, hat das laut SBFI keinen Einfluss auf den Bundesbeitrag. Berufliche Weiterbildungskosten können zudem steuerlich abzugsfähig sein, abzüglich erhaltener Beiträge. Kläre das mit deiner Steuerverwaltung.

Überblick zur Prüfung: Hauptratgeber. Zur Zulassung: Voraussetzungen und Zulassung.

Wichtig zu wissen

Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?

Laut SVS CHF 2'500 für die erste Teilnahme (Stand 2026).

Was kostet eine Wiederholung?

CHF 1'500 Grundgebühr plus CHF 100 pro wiederholten Prüfungsteil.

Wie viel zahlt der Bund an den Kurs?

50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren, höchstens CHF 9'500 für eine Berufsprüfung, nach dem Ablegen der Prüfung.

Bekomme ich den Bundesbeitrag auch, wenn ich durchfalle?

Ja. Massgebend ist, dass du die Prüfung abgelegt hast, nicht das Ergebnis.

Ist die Prüfungsgebühr beim Bundesbeitrag anrechenbar?

Nein. Anrechenbar sind Kursgebühren eines gemeldeten Vorbereitungskurses, nicht die Prüfungsgebühr.

Quellen und weiterführende Links

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