Sozialversicherungs-Fachleute · Prüfung · Stand
Der eidgenössische Fachausweis als Sozialversicherungs-Fachfrau oder -Fachmann ist die anerkannte Weiterbildung für alle, die AHV, IV, Pensionskasse, Unfall- und Krankenversicherung beruflich anwenden. Die Prüfung besteht aus zehn Prüfungsteilen, die in zwei Abschnitten im gleichen Prüfungsjahr abgelegt werden. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie die Prüfung aufgebaut ist, was sie kostet und wie du dich neben dem Beruf vorbereitest.
Was ist der Fachausweis und wer braucht ihn?
Der Fachausweis ist ein eidgenössisch anerkannter Abschluss der höheren Berufsbildung (Berufsprüfung). Er richtet sich an Personen, die bei Ausgleichskassen, IV-Stellen, Pensionskassen, Versicherern, Gemeinden, Sozialdiensten oder in der Personalabteilung mit Sozialversicherungen arbeiten.
Pflicht ist der Titel nirgends. Er ist aber in vielen Stellenausschreibungen gewünscht und zeigt, dass du die Zweige der Sozialversicherung nicht nur einzeln kennst, sondern ihr Zusammenspiel anwenden kannst. Prüfungsträger ist der SVS, der Schweizerische Verband der Sozialversicherungs-Fachleute.
Zulassung
Zugelassen wird laut Prüfungsordnung (Ziff. 3.31), wer ein EFZ einer mindestens dreijährigen Grundbildung oder eine Matura besitzt und mindestens drei Jahre Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachweist. Mit einem eidgenössischen Berufsattest (zweijährige Grundbildung) sind fünf Jahre Praxis nötig. Stichtag ist der Prüfungsbeginn.
Die zehn Prüfungsteile werden in zwei Abschnitten geprüft: Teile 1 bis 5 im ersten, Teile 6 bis 10 im zweiten Abschnitt. Wer nach dem ersten Abschnitt nicht zum zweiten antritt, muss die ganze Prüfung wiederholen (Ziff. 6.52 PO).
Aufbau der Prüfung
Die Prüfung besteht aus zehn Prüfungsteilen. Die meisten werden schriftlich geprüft, Soziale Sicherheit und Sozialhilfe haben einen mündlichen Teil. Formen und Zeiten laut Prüfungsordnung (Ziff. 5.11):
| Prüfungsteil | Form | Dauer |
|---|---|---|
| 1 AHV | schriftlich | 80 Minuten |
| 2 IV | schriftlich | 80 Minuten |
| 3 UV | schriftlich | 80 Minuten |
| 4 KV | schriftlich | 80 Minuten |
| 5 Berufliche Vorsorge (BV) | schriftlich | 80 Minuten |
| 6 Soziale Sicherheit | schriftlich und mündlich | 60 Minuten schriftlich, 20 Minuten mündlich |
| 7 ALV und Insolvenzentschädigung | schriftlich | 80 Minuten |
| 8 EO, Mutterschaft, Familienzulagen und Militärversicherung | schriftlich | je 40 Minuten |
| 9 Recht und Koordination | schriftlich | je 40 Minuten |
| 10 EL (schriftlich) und Sozialhilfe (mündlich) | schriftlich und mündlich | EL 60 Minuten, Sozialhilfe 20 Minuten mündlich mit Gesprächssituation |
2026 fanden die schriftlichen Prüfungen am 29. und 30. Juni (Teile 1 bis 5) sowie am 28. und 29. September (Teile 6 bis 10) statt. Prüfe die Daten für 2027 beim SVS (feas-fias-svs.ch).
Noten und Bestehen
Geprüft wird nach dem Schweizer Notensystem mit den Noten 1 bis 6, wobei 4 genügend ist. Die Gesamtnote ist das Mittel der zehn Teilnoten. Bestanden hast du laut Prüfungsordnung (Ziff. 6.41), wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt, höchstens zwei Teilnoten unter 4.0 liegen und keine unter 3.0. Wer nicht besteht, kann zweimal wiederholen, und zwar nur die ungenügenden Teile. Eine Übersicht zum System findest du in Das Schweizer Notensystem bei Prüfungen.
Mehr zu Ablauf und Bewertung der einzelnen Fächer: Prüfungsfächer im Detail.
Kosten
Die Prüfungsgebühr für die erste Teilnahme beträgt laut SVS CHF 2'500 (Stand 2026). Wer wiederholt, zahlt eine Grundgebühr von CHF 1'500 plus CHF 100 pro wiederholten Prüfungsteil. Gebühren für Fachausweis und Registereintrag werden separat erhoben. Prüfe die Beträge für 2027 beim SVS.
Die grösste Position sind meist die Vorbereitungskurse. Ihre Preise unterscheiden sich je nach Anbieter stark, vergleiche mehrere Angebote. Ob du einen Kurs brauchst, hängt davon ab, wie vertraut dir die einzelnen Zweige schon sind.
Bundesbeitrag
Wer einen vorbereitenden Kurs besucht und die Prüfung ablegt, kann beim Bund einen Beitrag beantragen. Der Bund erstattet 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren, höchstens CHF 9'500 für eine Berufsprüfung. Er wird nach dem Ablegen der Prüfung ausbezahlt, unabhängig vom Ergebnis. Die aktuellen Regeln stehen beim SBFI. Details: Bundesbeiträge für Vorbereitungskurse.
Themen der Prüfung
Die zehn Themenbereiche decken die ganze Sozialversicherung ab. In unseren Übungsfragen sind es:
- AHV
- IV
- UV
- KV
- BV
- Soziale Sicherheit (Grundlagen)
- ALV und Insolvenzentschädigung
- EO, Mutterschaft, Familienzulagen, Militärversicherung
- Recht und Koordination
- EL und Sozialhilfe
Rechenaufgaben kommen vor allem bei AHV-Beiträgen, Renten, BVG-Lohn, Taggeldern und Koordination vor. Zwei Beispiele: AHV-Beiträge berechnen und BVG Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle.
So bereitest du dich neben dem Beruf vor
Plane pro Prüfungsteil vier bis acht Wochen. Lerne zuerst das Gesetz im Überblick, rechne dann gezielt und übe am Schluss mit Fallfragen. Der konkrete Plan mit den typischen Fehlern steht in Lernplan und typische Fehler.
Die Entscheidung zwischen Berufsprüfung und höherer Fachprüfung erklärt Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung.
Wichtig zu wissen
Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Selbsttest
Beantworte die Fragen im Kopf und öffne dann die Lösung.
Aufgabe 1
Der Franzose Thomas Girard wohnt in Mulhouse und arbeitet als Angestellter bei einer Basler Druckerei. Nach welchem Anknüpfungspunkt ist er in der schweizerischen AHV versichert?
- Nur wenn er seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt und dort mindestens ein Jahr gemeldet ist
- Wegen seiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz, auch ohne Wohnsitz in der Schweiz
- Nur wenn er Schweizer Bürger ist, da die AHV an die Staatsangehörigkeit anknüpft
- Nur über die französische Sozialversicherung, weil der Wohnsitzstaat immer allein zuständig ist
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Richtig: B. Obligatorisch versichert sind Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind (Art. 1a AHVG). Grenzgänger unterstehen deshalb der schweizerischen AHV.
Aufgabe 2
Die Gärtnerei Kunz GmbH hat sich trotz Pflicht keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen. Wohin wird sie von der Ausgleichskasse zugewiesen?
- Sie wird der Pensionskasse des Branchenverbands zugewiesen, die verpflichtet ist, jedes Mitgliedsunternehmen aufzunehmen.
- Sie wird der Auffangeinrichtung angeschlossen, die rückwirkend die obligatorische Vorsorge für ihre Arbeitnehmenden sicherstellt.
- Sie wird dem Sicherheitsfonds BVG zugeteilt, der die Vorsorge dann direkt abwickelt und bei Bedarf die Leistungen erbringt.
- Sie bleibt ohne Anschluss, bis ein Arbeitnehmer eine Leistung verlangt; die Ausgleichskasse schreitet erst dann ein.
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Richtig: B. Arbeitgeber, die ihrer Anschlusspflicht nicht nachkommen, werden von der Auffangeinrichtung zwangsweise angeschlossen (Art. 60 BVG). Sie führt auch Freizügigkeitskonten.
Aufgabe 3
Welches Rechtsmittel steht zur Verfügung, nachdem ein Versicherungsträger einen Einspracheentscheid erlassen hat, der die versicherte Person nicht zufriedenstellt?
- Eine zweite Einsprache bei der gleichen Stelle
- Die Beschwerde an das kantonale Versicherungsgericht
- Die Beschwerde direkt an das Bundesgericht
- Die Aufsichtsanzeige an das Bundesamt für Sozialversicherungen
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Richtig: B. Einspracheentscheide können beim kantonalen Versicherungsgericht mit Beschwerde angefochten werden. Danach ist der Weiterzug ans Bundesgericht möglich.
Beispielfragen aus dem Gratis-Test
Wähle eine Antwort im Kopf und öffne dann die Lösung.
Frage 1
Frau Judith Rüegg, geboren am 10. Januar 1962, erreicht ihr Referenzalter von 64 Jahren und 6 Monaten und bezieht die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt ohne Vorbezug. Wann beginnt ihre Altersrente?
- Am 10. Juli 2026, dem Tag, an dem sie das Referenzalter erreicht
- Am 1. Januar 2027, weil neue Renten jeweils zum Jahresbeginn starten
- Am 1. August 2026, weil das Referenzalter am 10. Juli 2026 erreicht wird und die Rente am ersten Tag des Folgemonats beginnt
- Am 1. Juli 2026, dem Monatsersten des Monats, in dem das Referenzalter erreicht wird
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Richtig: C. Mit 64 Jahren und 6 Monaten erreicht der Jahrgang 1962 der Frauen das Referenzalter; die Rente beginnt am Monatsersten nach dem Erreichen.
Frage 2
Die IV-Stelle hat die Rente von Herrn Beat Imhof mit einer Verfügung abgewiesen. Welches ist der richtige Rechtsweg?
- Beschwerde innert 30 Tagen seit Eröffnung direkt beim kantonalen Versicherungsgericht, ohne vorgängige Einsprache
- Einsprache innert 30 Tagen bei der IV-Stelle und danach Beschwerde ans kantonale Versicherungsgericht gegen den Einspracheentscheid
- Beschwerde innert 30 Tagen beim Bundesamt für Sozialversicherungen als oberster Aufsichtsbehörde der IV
- Beschwerde innert 90 Tagen bei der Ausgleichskasse, die den Entscheid der IV-Stelle überprüft
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Richtig: A. Gegen IV-Verfügungen ist direkt die Beschwerde an das kantonale Versicherungsgericht gegeben. Die Frist beträgt 30 Tage ab Eröffnung.
Frage 3
Herr Simon Ammann verunfallt in der Freizeit beim Skifahren und verliert dabei dauernd das Sehvermögen auf einem Auge. Ist er auch bei einem Nichtberufsunfall entschädigungsberechtigt?
- Nein, sie wird nur bei Berufsunfällen ausgerichtet
- Nein, bei Freizeitunfällen gibt es nur Heilbehandlung
- Ja, die Integritätsentschädigung steht bei Berufs- und Nichtberufsunfällen zu
- Ja, aber nur wenn er auch eine Rente bezieht
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: C. Die Leistungen der Unfallversicherung, einschliesslich der Integritätsentschädigung, gelten sowohl bei Berufs- als auch bei Nichtberufsunfällen.
Frage 4
Lea Frei (52, chronisch krank) und ihr Nachbar Max Imhof (52, gesund) wohnen in derselben Prämienregion und haben beim gleichen Versicherer dasselbe Modell mit derselben Franchise gewählt. Wie unterscheiden sich ihre Prämien in der Grundversicherung?
- Die Prämie von Lea Frei ist höher, weil der Versicherer den Gesundheitszustand und das bisherige Kostenrisiko in der Grundversicherung individuell einrechnen darf
- Die Prämie von Lea Frei ist höher, weil für Versicherte ab dem 50. Altersjahr ein gesetzlicher Alterszuschlag pro Lebensjahr vorgesehen ist
- Die Prämien sind gleich hoch, weil der Versicherer pro Kanton, Region und Altersgruppe eine Einheitsprämie erheben muss und den Gesundheitszustand nicht berücksichtigen darf
- Die Prämie richtet sich nach dem Einkommen der beiden Personen, sodass die besser verdienende Person den höheren Betrag bezahlt
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: C. Die Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist eine Kopfprämie, die pro Versicherer, Kanton und Prämienregion einheitlich ist. Der Gesundheitszustand und das Einkommen dürfen nicht berücksichtigt werden; zulässig sind nur Abstufungen für Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene.
Frage 5
Thomas Roth bezieht aus IV, Unfallversicherung und Pensionskasse zusammen Renten, die über seinem früheren Einkommen liegen. Die Pensionskasse prüft eine Kürzung. Nach welcher Regel darf sie vorgehen?
- Sie darf kürzen, sobald die Summe aller Leistungen 70 Prozent des früheren Lohnes übersteigt.
- Sie darf nie kürzen, weil das BVG-Obligatorium keine Koordination mit anderen Leistungen kennt.
- Sie darf kürzen, soweit die Summe 90 Prozent des entgangenen Verdienstes übersteigt.
- Sie darf die gesamte Rente streichen, sobald eine IV-Rente besteht.
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Richtig: C. Die Vorsorgeeinrichtung kann Hinterlassenen- und Invalidenleistungen kürzen, soweit sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90 Prozent des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen.
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Häufige Fragen
Wie viele Prüfungen muss ich ablegen?
Die Prüfung besteht aus zehn Prüfungsteilen in zwei Abschnitten: Teile 1 bis 5 im ersten, Teile 6 bis 10 im zweiten Abschnitt des gleichen Prüfungsjahres.
Wann finden die Prüfungen statt?
2026 Ende Juni (erster Abschnitt) und Ende September (zweiter Abschnitt). Prüfe die Daten für 2027 bei der Anmeldung.
Brauche ich einen Vorbereitungskurs?
Das ist nicht vorgeschrieben. Für den Bundesbeitrag brauchst du aber einen besuchten Kurs mit Rechnung.
Was ist eine genügende Note?
Im Schweizer System ist 4 genügend. Wie die Noten gewichtet werden, steht in der Prüfungsordnung.
Muss ich bei Nichtbestehen alles wiederholen?
Nein. Wiederholt werden nur die Teile mit einer Note unter 4.0, höchstens zweimal. Den Zeitpunkt der Wiederholung kannst du laut Merkblatt des SVS selbst wählen.
Quellen und weiterführende Links
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