Informatiker/in EFZ · Erwachsene · Stand
Informatiker EFZ für Erwachsene ist auf mehreren Wegen möglich: als verkürzte Lehre, über die direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 BBV oder über die Validierung von Bildungsleistungen. Welcher Weg passt, hängt von deiner Vorbildung und deiner Erfahrung in der Informatik ab. Hier siehst du die Voraussetzungen und die Unterschiede.
Drei Wege zum EFZ für Erwachsene
| Weg | Für wen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Reguläre oder verkürzte Lehre | wer eine Lehrstelle findet, mit Vorbildung allenfalls verkürzt | Art. 18 BBG |
| Direkte Zulassung zum QV | wer viel Berufserfahrung hat, aber keine Lehre | Art. 32 BBV |
| Validierung von Bildungsleistungen | wer seine Kompetenzen mit einem Dossier nachweisen kann | Art. 33 BBG und Art. 16 Abs. 2 der Bildungsverordnung |
Für alle Wege ist das Berufsbildungsamt deines Wohnkantons die erste Anlaufstelle. Es prüft Zulassung und Anrechnung.
Verkürzte Lehre
Nach Art. 18 Abs. 1 BBG kann die Dauer der beruflichen Grundbildung für besonders befähigte oder vorgebildete Personen angemessen verkürzt werden. Das betrifft zum Beispiel Personen mit gymnasialer Matura oder mit einem anderen EFZ. Die reguläre Lehre dauert vier Jahre.
Ob und um wie viel verkürzt wird, entscheidet die kantonale Behörde. Die Praxis ist je nach Kanton verschieden. Du brauchst dafür einen Lehrbetrieb, der dich anstellt. Sprich die Verkürzung bei der Bewerbung offen an.
Direkte Zulassung nach Art. 32 BBV
Wer die Kompetenzen ausserhalb einer geregelten Lehre erworben hat, kann zum Qualifikationsverfahren zugelassen werden. Art. 32 BBV verlangt eine berufliche Erfahrung von mindestens fünf Jahren. Wie viel davon im Informatikbereich liegen muss und welche Nachweise nötig sind, prüft das kantonale Berufsbildungsamt.
Die Kantone verlangen in ihren Merkblättern in der Regel ein Pensum, das einer Vollzeitstelle nahekommt, und Arbeitszeugnisse als Nachweis. Prüfe das Merkblatt deines Kantons.
- Arbeitszeugnisse und Arbeitsbestätigungen mit Pensum und Tätigkeiten
- Nachweis deiner Informatik-Tätigkeiten mit konkreten Aufgaben
- Gesuch beim kantonalen Berufsbildungsamt
- Oft: Besuch von Vorbereitungskursen oder Berufsfachschulunterricht
Validierung von Bildungsleistungen
Für Informatikerin/Informatiker EFZ ist seit 2025 ein Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen anerkannt. Das SBFI-Berufsverzeichnis führt das entsprechende Dokument. Bei der Validierung stellst du ein Dossier zusammen, in dem du deine Kompetenzen belegst. Fachleute beurteilen es, und fehlende Kompetenzen holst du gezielt nach.
Für die Zulassung zu einem solchen Verfahren verlangt die Bildungsverordnung in Art. 16 Abs. 2 die Erfahrung nach Art. 32 BBV, davon mindestens drei Jahre im Bereich Informatikerin/Informatiker EFZ, und dass du glaubhaft machst, den Anforderungen gewachsen zu sein. Die Validierung eignet sich für Personen mit langer, breiter Praxis, die ihre Erfahrung gut dokumentieren können. Informationen gibt es beim kantonalen Berufsbildungsamt oder beim Portal zur Berufsbildung für Erwachsene deines Kantons.
Berufsbegleitend lernen
Viele Erwachsene müssen weiter arbeiten. Mit der direkten Zulassung nach Art. 32 BBV bleibst du in deiner Stelle, sofern sie Informatik-Tätigkeiten umfasst. Die schulischen Inhalte holst du in Vorbereitungskursen oder als Gast an der Berufsfachschule nach. Private Schulen bieten berufsbegleitende Lehrgänge an. Prüfe dabei, ob der Lehrgang zum eidgenössischen EFZ führt oder nur zu einem Schulzertifikat.
Quereinstieg: realistische Einschätzung
- Ohne Informatik-Praxis führt der Weg meist über eine verkürzte oder reguläre Lehre.
- Mit Support- oder Entwicklungserfahrung im Job kann die direkte Zulassung nach einigen Jahren möglich sein.
- Rechne mit Lohneinbussen, wenn du für eine Lehre deine bisherige Stelle aufgibst.
- Die Fachrichtung bestimmt, welche Erfahrung zählt: Netzwerk und Server für Plattformentwicklung, Software für Applikationsentwicklung.
Die Unterschiede der Fachrichtungen stehen in Applikations- oder Plattformentwicklung.
Was im Qualifikationsverfahren gleich bleibt
Auch Erwachsene müssen die Handlungskompetenzen nach Art. 4 der Bildungsverordnung nachweisen. Beim regulären Weg ist die IPA im Umfang von 70 bis 90 Stunden das Herzstück. Bei Erwachsenen ohne Lehre, die die Berufsfachschule nicht besucht haben, können für die Erfahrungsnoten besondere Regeln gelten. Kläre das früh mit dem Kanton. Grundlagen: Qualifikationsverfahren Informatiker/in EFZ und IPA für Informatiker/innen EFZ.
Wichtig zu wissen
Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung. Zulassung und Anrechnung entscheidet das kantonale Berufsbildungsamt. Die Merkblätter der Kantone unterscheiden sich.
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Häufige Fragen
Kann ich als Erwachsener Informatiker EFZ werden?
Ja, über eine reguläre oder verkürzte Lehre, die direkte Zulassung nach Art. 32 BBV oder die Validierung von Bildungsleistungen.
Wie viel Erfahrung brauche ich für Art. 32?
Mindestens fünf Jahre berufliche Erfahrung. Für die Validierung verlangt die Bildungsverordnung davon mindestens drei Jahre im Bereich Informatiker/in EFZ.
Wer entscheidet über eine verkürzte Lehre?
Die kantonale Behörde, auf Grundlage von Art. 18 BBG.
Führt eine Privatschule automatisch zum EFZ?
Nein. Das EFZ erhältst du nur über ein eidgenössisch anerkanntes Qualifikationsverfahren. Prüfe, wozu ein Lehrgang führt.
Wo melde ich mich?
Beim Berufsbildungsamt deines Wohnkantons.
Quellen und weiterführende Links
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