Ferienzuschlag, Tageslohn und 13. Monatslohn berechnen

KostenlosVor dem Kauf ausprobieren
Mit ErklärungAntworten nachvollziehen
CHF 70Einmalig für 12 Monate
Kein AboKeine automatische Verlängerung

HR-Assistent · Lohnarten · Stand

Aufgaben zu Lohnarten gehören zu den häufigsten Rechnungen der HR-Assistent-Prüfung. Du wandelst Monats- in Tages- und Wochenlohn um, berechnest den Ferienzuschlag bei Stundenlöhnen und teilst den 13. Monatslohn bei Austritt anteilig auf. Alles folgt festen Formeln und einer klaren Rundungsregel.

Die Rechenkonvention

HRSE verlangt, mit festen Werten zu rechnen, wenn die Aufgabe nichts anderes angibt: 52 Wochen pro Jahr, 21.75 Arbeitstage pro Monat und 4.33 Wochen pro Monat. Runden ist nicht zwingend; wenn du rundest, dann kaufmännisch auf 5 Rappen. Die Beispiele hier sind gerundet. Die Zuschläge auf den Stundenlohn werden der Reihe nach berechnet, wobei jeder Zuschlag auf der Summe der vorherigen aufbaut.

Umrechnungen
GesuchtFormel
TageslohnMonatslohn ÷ 21.75
WochenlohnMonatslohn ÷ 4.33
Stundenlohn aus MonatslohnMonatslohn ÷ (Wochenstunden × 4.33)
JahreslohnMonatslohn × 12 (bzw. × 13 bei 13. Monatslohn)
Ferienzuschlag in ProzentFerienwochen ÷ (52 − Ferienwochen) × 100
Wissen direkt prüfen23 kostenlose Fragen mit Lösungen und Erklärungen, direkt lesbar und ohne Anmeldung.
Fragen mit Lösungen

Tages-, Wochen- und Stundenlohn

Beispiele: Frau Keller verdient CHF 4'200 pro Monat. Der Tageslohn beträgt 4'200 ÷ 21.75 = 193.103 und gerundet CHF 193.10. Herr Brunner verdient CHF 4'500. Sein Wochenlohn beträgt 4'500 ÷ 4.33 = 1'039.26, gerundet CHF 1'039.25.

Für den Stundenlohn brauchst du die Wochenstunden. Bei einem Monatslohn von CHF 4'330 und 40 Wochenstunden sind das 40 × 4.33 = 173.2 Stunden pro Monat. Der Stundenlohn beträgt 4'330 ÷ 173.2 = CHF 25.00.

Ferienanspruch und Ferienzuschlag

Das Gesetz gibt mindestens vier Wochen Ferien pro Dienstjahr, für Arbeitnehmende bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen (Art. 329a OR). Ferien müssen grundsätzlich bezogen werden, eine Abgeltung in Geld ist während des Arbeitsverhältnisses nicht erlaubt (Art. 329d OR).

Eine Ausnahme gilt bei unregelmässiger Beschäftigung, zum Beispiel im Stundenlohn mit stark schwankendem Pensum. Dann kann der Ferienlohn als Prozentzuschlag ausbezahlt werden. Er muss im Vertrag und auf der Abrechnung klar ausgewiesen sein (Art. 329d Abs. 2 OR).

  • 4 Wochen Ferien: 4 ÷ 48 × 100 = 8,33 %
  • 5 Wochen Ferien: 5 ÷ 47 × 100 = 10,64 %
  • 6 Wochen Ferien: 6 ÷ 46 × 100 = 13,04 %

Der Nenner ist 52 minus die Ferienwochen, denn der Zuschlag wird auf die tatsächlich gearbeiteten Wochen berechnet.

Zuschläge beim Stundenlohn Schritt für Schritt

Ein Mitarbeiter im Stundenlohn hat einen Grundlohn von CHF 32.00 pro Stunde. Der Vertrag gewährt fünf Wochen Ferien, 3,2 Prozent Feiertagsentschädigung und einen 13. Monatslohn von 8,33 Prozent. Du rechnest in dieser Reihenfolge:

  • Ferienentschädigung (FE): 32.00 × 10,64 % = 3.4048, gerundet CHF 3.40
  • Feiertagsentschädigung (FT): (32.00 + 3.40) × 3,2 % = 1.1328, gerundet CHF 1.15
  • 13. Monatslohn: (32.00 + 3.40 + 1.15) × 8,33 % = 3.0446, gerundet CHF 3.05
  • Total pro Stunde: 32.00 + 3.40 + 1.15 + 3.05 = CHF 39.60

Laut Anhang zur Wegleitung musst du nicht runden. Ohne Rundung ergibt sich hier CHF 39.58 statt 39.60. Wenn du rundest, dann kaufmännisch auf 5 Rappen. Mehr zu den Regeln: Ablauf, Hilfsmittel und Bewertung.

13. Monatslohn bei Austritt

Ein vertraglich zugesicherter 13. Monatslohn ist fester Lohnbestandteil. Bei einem Austritt während des Jahres wird er anteilig ausbezahlt. Anders ist es bei einer Gratifikation: Sie ist freiwillig und darf nur dann anteilig verlangt werden, wenn das vereinbart ist.

Beispiel: Monatslohn CHF 5'400, Austritt am 31. August. Der 13. Monatslohn beträgt 5'400 × 8 ÷ 12 = CHF 3'600.

Abgeltung nicht bezogener Ferien

Beim Austritt können nicht bezogene Ferien ausnahmsweise in Geld abgegolten werden, wenn sie nicht mehr bezogen werden können. Die Abgeltung gehört in die Schlussabrechnung.

Beispiel: Der Mitarbeiter von oben hat einen Monatslohn von CHF 4'200 und 6 offene Ferientage. Tageslohn CHF 193.10 × 6 = CHF 1'158.60. Auf diese Abgeltung sind Sozialversicherungsbeiträge geschuldet, weil sie Lohn ist.

Feiertage, Überstunden und Zulagen

  • Feiertagsentschädigung: Beim Stundenlohn wird sie oft als Prozentzuschlag vereinbart. Beim Monatslohn sind bezahlte Feiertage im Lohn enthalten.
  • Überstunden: Nach Art. 321c OR sind Überstunden mit einem Zuschlag von 25 Prozent zu entschädigen, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Überzeit nach Arbeitsgesetz bezeichnet Arbeit über der Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden.
  • Akkordlohn richtet sich nach der Stückzahl, Provision nach dem Umsatz, die Gratifikation ist eine freiwillige Sondervergütung.
  • Alle Lohnarten sind in der Regel AHV-pflichtig. Welche Zulagen davon ausgenommen sind, regelt die Verordnung.

Typische Fehler

  • Ferienzuschlag durch 52 statt durch (52 − Ferienwochen) teilen
  • Tageslohn mit 22 oder 20 Arbeitstagen rechnen statt mit 21.75
  • Die Zuschläge alle auf den Grundlohn berechnen statt aufeinander aufbauend
  • Auf den Franken statt auf 5 Rappen runden
  • Eine Gratifikation wie einen 13. Monatslohn behandeln

Prüfe nach jeder Rechnung, ob das Ergebnis plausibel ist. Ein Tageslohn liegt etwas unter einem Zwanzigstel des Monatslohns, ein Ferienzuschlag bei vier Wochen bei gut acht Prozent. Weicht dein Resultat stark ab, hast du meist die falsche Formel oder die falsche Zahl eingesetzt.

Wichtig zu wissen

Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kostenlos testen

HR-Assistent/in: 682 Übungsfragen mit Erklärung

20 Fragen pro Themenbereich und das erste Theoriekapitel, ohne Karte und ohne Anmeldung als Gast.

Gratis üben Thema üben: Lohnarten und ihre MerkmaleZur Prüfung

Häufige Fragen

Wie viele Arbeitstage hat ein Monat nach der Konvention?

21.75 Arbeitstage pro Monat und 4.33 Wochen pro Monat, solange die Aufgabe nichts anderes sagt.

Wie berechne ich den Ferienzuschlag bei 4 Wochen Ferien?

4 geteilt durch 48, mal 100, das sind 8,33 Prozent.

Wird der 13. Monatslohn bei Austritt anteilig bezahlt?

Ja, wenn er vertraglich zugesichert ist. Er wird mit den gearbeiteten Monaten geteilt durch 12 berechnet.

Wie wird gerundet?

Runden ist nicht zwingend. Wenn gerundet wird, dann kaufmännisch auf 5 Rappen.

Quellen und weiterführende Links

Weiter mitHR-Assistent Prüfung: Lernplan und typische Fehler

Weitere Ratgeber