Recht · Fachthema · Stand
Im Sicherheitsdienst triffst du oft Entscheidungen zwischen Hausrecht, Festnahme und Datenschutz. Jede davon hat klare Voraussetzungen und Grenzen. Wer sie falsch einschätzt, riskiert strafrechtliche Folgen. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Regeln ein.
Die Grundlage: Jedermannsrechte
Sicherheitsmitarbeitende haben keine polizeilichen Befugnisse. Sie handeln im Auftrag des Hausherrn (Eigentümerin oder Besitzer) und nutzen die Rechte, die das Gesetz jeder Person gibt. Alles, was darüber hinausgeht, braucht eine Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage.
Hausrecht und Hausverbot
Das Hausrecht folgt aus dem Eigentum und dem Besitz. Wer ein Gebäude oder Gelände berechtigterweise innehat, bestimmt, wer es betreten darf und unter welchen Bedingungen. Sicherheitsleute setzen dieses Recht im Auftrag der Berechtigten durch.
Hausordnung, Zutrittsregeln und Hausverbote sollten klar und nachvollziehbar sein. Ein Hausverbot sprichst du nur im Rahmen deines Auftrags aus, und es sollte schriftlich oder mündlich eindeutig mitgeteilt und dokumentiert werden.
Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB)
Hausfriedensbruch begeht, wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, eine Wohnung oder einen abgeschlossenen Raum eindringt oder trotz Aufforderung nicht verlässt. Das Delikt wird nur auf Antrag verfolgt. Die berechtigte Person muss also Strafantrag stellen.
- Wer ein Hausverbot hat und trotzdem eintritt, kann sich strafbar machen.
- Wer auf Aufforderung nicht geht, bleibt unter Umständen rechtswidrig.
- Ein offenes Geschäft ist für das Publikum zugänglich, aber nicht für Personen mit gültigem Hausverbot.
Besitzesschutz (Art. 926 ZGB)
Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. Das gilt, soweit es angemessen ist und nicht über das Gebotene hinausgeht. Auch dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Die Norm gibt keine Befugnis, Personen zu bestrafen oder zu durchsuchen.
Vorläufige Festnahme durch Private (Art. 218 StPO)
Jede Person darf eine andere vorläufig festnehmen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Person wird bei einem Verbrechen oder Vergehen auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar nach der Tat angetroffen.
- Eine rechtzeitige Intervention der Polizei ist nicht möglich.
- Die Polizei wird unverzüglich verständigt.
| Kategorie | Strafdrohung | Festnahme durch Private? |
|---|---|---|
| Verbrechen | Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren | möglich |
| Vergehen | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe | möglich |
| Übertretung | Busse | nicht zulässig |
Diebstahl (Art. 139 StGB) ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht und damit ein Verbrechen. Betrifft er aber nur einen geringen Vermögenswert, gilt er als geringfügiges Vermögensdelikt und damit als Übertretung (Art. 172ter StGB). Eine blosse Übertretung erlaubt keine Festnahme durch Private. Die Einordnung im Einzelfall prüfst du anhand des Strafgesetzbuchs.
Nach der Festnahme
Nach der vorläufigen Festnahme übergibst du die Person so schnell wie möglich der Polizei. Bis dahin sorgst du dafür, dass die Person nicht verletzt wird, informierst sie über den Grund der Festnahme und dokumentierst Zeit, Ort und Umstände. Zwang darf nur eingesetzt werden, soweit er zur Festnahme nötig und angemessen ist.
Die Gefahr eines Fehlers ist real: Wer jemanden ohne Grundlage festhält, kann sich wegen Freiheitsberaubung strafbar machen (Art. 183 StGB), wer Zwang überzieht, wegen Nötigung oder Körperverletzung.
Kontrollen von Personen und Taschen
Eine Durchsuchung von Personen oder Taschen ist ohne Einwilligung grundsätzlich den Strafbehörden vorbehalten. Private Sicherheitsleute können Kontrollen im Rahmen des Hausrechts durchführen, wenn die betroffene Person zustimmt, zum Beispiel beim Zutritt zu einer Veranstaltung mit angekündigter Taschenkontrolle. Verweigert die Person, ist der Zutritt zu verweigern, nicht die Kontrolle zu erzwingen.
Videoüberwachung und Datenschutz
Kameras greifen in die Persönlichkeit ein. Das Datenschutzgesetz verlangt, dass Daten rechtmässig, verhältnismässig und zweckgebunden bearbeitet werden. Betroffene Personen haben ein Recht auf Auskunft über ihre Personendaten (Art. 25 DSG). Sind auf den Aufnahmen andere Personen erkennbar, sind deren Interessen zu wahren, zum Beispiel durch Anonymisieren.
- Nicht bewilligte Videoaufnahmen von Passanten darfst du nicht anordnen oder ausführen. Eine Weisung, die gegen das Recht verstösst, musst du nicht befolgen.
- Alarmcodes und Kundendaten sind vertraulich. Wer sie weitergibt, verletzt die arbeitsrechtliche Treuepflicht (Art. 321a OR) und riskiert eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (Art. 337 OR).
So gehst du in der Prüfung vor
- Klär zuerst: Handle ich als Privatperson im Auftrag des Hausherrn?
- Bestimme die Straftat und ihre Kategorie (Verbrechen, Vergehen, Übertretung).
- Prüfe frische Tat, Polizei nicht rechtzeitig verfügbar, Verständigung der Polizei.
- Wähle das mildeste wirksame Mittel: ansprechen, Hausverbot, Polizei rufen.
- Dokumentiere und melde.
Typische Fehler
- Eine Festnahme bei einer blossen Übertretung
- Die Polizei nicht oder zu spät verständigen
- Taschen ohne Einwilligung durchsuchen
- Hausverbot ohne Befugnis oder ohne Dokumentation aussprechen
- Daten und Videomaterial ohne Rechtsgrundlage weitergeben
Zu Abwehr in Angriffssituationen siehe Notwehr und Notstand.
Kurze Entscheidungshilfe
| Situation | Vorgehen |
|---|---|
| Person ohne Hausverbot stört, begeht aber keine Straftat | ansprechen, auf Hausordnung hinweisen, Weggehen verlangen |
| Person mit Hausverbot betritt das Gelände | zum Verlassen auffordern, dokumentieren, bei Weigerung Polizei rufen |
| Person wird bei einem Diebstahl ertappt, der nicht nur geringfügig ist | Polizei rufen, Person ansprechen, bei Fluchtgefahr unter den Voraussetzungen von Art. 218 StPO vorläufig festhalten |
| Person verweigert eine Taschenkontrolle | Zutritt verweigern, nicht erzwingen |
Wichtig zu wissen
Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Häufige Fragen
Wann darf ich als Privater jemanden festnehmen?
Wenn die Person bei einem Verbrechen oder Vergehen auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar danach angetroffen wird und die Polizei nicht rechtzeitig eingreifen kann (Art. 218 StPO). Die Polizei ist unverzüglich zu verständigen.
Gilt die Festnahme auch bei Übertretungen?
Nein. Sie ist auf Verbrechen und Vergehen beschränkt.
Darf ich Taschen durchsuchen?
Nur mit Einwilligung der betroffenen Person. Ohne Einwilligung ist das Sache der Strafbehörden.
Ist Hausfriedensbruch ein Antragsdelikt?
Ja. Es wird nur auf Antrag der berechtigten Person verfolgt (Art. 186 StGB).
Quellen und weiterführende Links
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