HR-Fachfrau Kosten: Prüfungsgebühr, Kurs und Bundesbeiträge

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HR-Fachleute · Kosten · Stand

Die Kosten für HR-Fachfrau oder HR-Fachmann setzen sich aus Prüfungsgebühr, Vorbereitungskurs und Lernmaterial zusammen. Der grösste Posten ist meist der Kurs. Der Bund erstattet dir die Hälfte der anrechenbaren Kursgebühren zurück. Hier siehst du alle Posten und ein Rechenbeispiel.

Die Posten im Überblick

Kosten rund um die Berufsprüfung HR-Fachleute
PostenBetragQuelle
Zertifikatsprüfung HR-Assistent/in (Voraussetzung)CHF 540HRSE, Prüfungsjahr 2027
Vorabklärung der Zulassung (freiwillig)CHF 70HRSE
Prüfungsgebühr BerufsprüfungCHF 1'500 (2026)HRSE
Prüfungsgebühr bei Wiederholunglegt die Prüfungskommission im Einzelfall festPrüfungsordnung Ziff. 3.44
Vorbereitungskursje nach AnbieterKursanbieter
Reise, Unterkunft, Verpflegung an den Prüfungstagenselbst zu tragenPrüfungsordnung Ziff. 3.45
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Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr betrug im Prüfungsjahr 2026 CHF 1'500 und gilt für alle drei Fachrichtungen. Wer die Prüfung nicht besteht, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr (Prüfungsordnung Ziff. 3.43). Die Gebühr für Wiederholende legt die Prüfungskommission unter Berücksichtigung des Prüfungsumfangs fest, weil du nur die ungenügenden Prüfungsteile wiederholst.

Die Gebühr für 2027 war beim Stand dieses Ratgebers noch nicht publiziert. Prüfe sie in der Ausschreibung auf der Seite von HRSE.

Kursgebühren

Ein Vorbereitungskurs ist nicht Pflicht, doch die meisten Kandidierenden besuchen einen. Laut berufsberatung.ch dauert die Ausbildung ein bis zwei Jahre und wird in der Regel berufsbegleitend in Modulen absolviert. Die Preise unterscheiden sich je nach Anbieter, Dauer, Unterrichtsform und Lehrmitteln deutlich.

Vergleiche nicht nur den Preis. Prüfe, ob Lehrmittel, Prüfungssimulationen und Training für die mündlichen Teile enthalten sind und ob der Kurs auf der Meldeliste des SBFI steht. Nur dann bekommst du Bundesbeiträge.

Bundesbeiträge: 50 Prozent zurück

Weil HR-Fachleute eine eidgenössische Berufsprüfung ist, unterstützt der Bund die Absolvierenden. Gemäss den FAQ des SBFI gilt:

  • Erstattet werden 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren.
  • Die Obergrenze liegt bei einer Berufsprüfung bei CHF 9'500, das entspricht anrechenbaren Kursgebühren von CHF 19'000.
  • Ein Gesuch ist erst ab anrechenbaren Kursgebühren von insgesamt CHF 1'000 möglich.
  • Der Kurs muss im Jahr des Kursbeginns auf der Meldeliste stehen.
  • Du musst die Prüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob du bestehst.
  • Bei Eröffnung der Prüfungsverfügung muss dein steuerlicher Wohnsitz in der Schweiz sein.
  • Das Gesuch reichst du innerhalb von zwei Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung ein. Rechnungen müssen auf deinen Namen lauten.

Rechenbeispiel

Annahme: Dein Kurs kostet CHF 9'000 anrechenbare Kursgebühren, dazu kommen Prüfungsgebühr und Material.

  • Kurs: CHF 9'000
  • Prüfungsgebühr: CHF 1'500
  • Bundesbeitrag: 50 Prozent von CHF 9'000 = CHF 4'500
  • Deine Nettokosten für Kurs und Prüfung: 9'000 + 1'500 - 4'500 = CHF 6'000

Bei anrechenbaren Kursgebühren von CHF 22'000 wären es nicht CHF 11'000, sondern höchstens CHF 9'500 Beitrag. Die Prüfungsgebühr selbst wird nicht erstattet.

Teilbeiträge vor der Prüfung

Normalerweise bekommst du den Beitrag erst nach der Prüfung. Das SBFI kennt eine Ausnahme für Personen mit kleinem Einkommen. Bedingungen sind unter anderem: Die letzte Steuerveranlagung weist weniger als CHF 88 direkte Bundessteuer aus, du hast bereits mindestens CHF 3'500 anrechenbare Kursgebühren bezahlt, und du verpflichtest dich schriftlich, die Prüfung abzulegen. Quellenbesteuerte Personen können keine Teilbeiträge beantragen.

Arbeitgeber und weitere Finanzierung

Viele Arbeitgeber beteiligen sich an Kurskosten oder geben Lernzeit. Halte die Abmachung schriftlich fest, inklusive einer allfälligen Rückzahlungspflicht bei Austritt. Beachte, dass das SBFI für Bundesbeiträge Rechnungen auf deinen Namen und Zahlungsbestätigungen des Kursanbieters verlangt. Kläre deshalb vorab, wie die Beteiligung des Arbeitgebers und der Bundesbeitrag zusammenspielen. Die Abwicklungsstelle des SDBB beantwortet Detailfragen.

Den gesamten Weg mit Zulassung und Lernplan findest du im Ratgeber HR-Fachleute: Prüfung, Zulassung, Kosten. Wer sparen will, kann einen Teil im Selbststudium erarbeiten: HR-Fachfrau online und im Selbststudium.

Wichtig zu wissen

Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Regeln für Bundesbeiträge legt das SBFI fest. Massgebend sind die aktuellen FAQ und das Gesuchsportal.

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Häufige Fragen

Was kostet die Prüfung HR-Fachfrau?

Die Prüfungsgebühr betrug 2026 CHF 1'500. Dazu kommen der Vorbereitungskurs und die frühere Zertifikatsprüfung HR-Assistent/in.

Wie viel zahlt der Bund an den Kurs?

50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren, bei einer Berufsprüfung höchstens CHF 9'500.

Bekomme ich Bundesbeiträge auch, wenn ich durchfalle?

Ja. Du musst die Prüfung ablegen, der Anspruch besteht unabhängig vom Resultat.

Was kostet die Wiederholung?

Die Gebühr für Wiederholende legt die Prüfungskommission im Einzelfall fest, abhängig vom Umfang der zu wiederholenden Teile.

Muss ich einen Kurs besuchen?

Nein, ein Kurs ist keine Zulassungsbedingung. Bundesbeiträge gibt es aber nur für Kurse auf der Meldeliste.

Quellen und weiterführende Links

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