MWST und Vorsteuer: Abrechnung, Sätze und Rechenbeispiele

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Finanz- und Rechnungswesen · Fachthema · Stand

Die Mehrwertsteuer ist ein Dauerbrenner in der Prüfung: Steuerpflicht, Berechnung der Steuer, Vorsteuerabzug und Spezialfälle. Wer die Sätze und den Ablauf der Abrechnung sicher beherrscht, gewinnt viele Punkte. Hier die Grundlagen mit Beispielen und Buchungen.

Steuersätze und Steuerpflicht

In der Schweiz gelten drei Sätze: der Normalsatz von 8.1 %, der reduzierte Satz von 2.6 % (zum Beispiel Lebensmittel, Bücher, Medikamente) und der Sondersatz von 3.8 % für Beherbergungsleistungen (Art. 25 MWSTG). Steuerpflichtig ist, wer ein Unternehmen betreibt und mit steuerbaren Leistungen einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt (Art. 10 MWSTG).

Von der Steuer ausgenommen sind unter anderem Gesundheitsleistungen, Bildung und Versicherungen (Art. 21 MWSTG). Wer ausgenommene Leistungen erbringt, kann keine Vorsteuer abziehen.

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Fragen mit Lösungen

Brutto, Netto und Steuer berechnen

Prüfungsaufgaben geben Beträge oft inklusive Steuer an. Wichtig sind die Formeln:

  • Netto = Brutto / 1.081
  • Steuer = Brutto − Netto, oder Netto × 8.1 %
  • Beispiel: Rechnung CHF 10'810 inkl. MWST: Netto CHF 10'000, MWST CHF 810.
  • Beim reduzierten Satz teilst du durch 1.026, beim Sondersatz durch 1.038.

Effektive Methode: Beispiel mit Buchungen

Die Schreiner Egli AG verkauft Möbel für CHF 50'000 netto und kauft Material für CHF 10'000 netto (alle Beträge zum Normalsatz, ohne Steuer genannt).

  • Umsatzsteuer: CHF 50'000 × 8.1 % = CHF 4'050
  • Vorsteuer: CHF 10'000 × 8.1 % = CHF 810
  • Zahllast an die ESTV: 4'050 − 810 = CHF 3'240
  • Buchung Einkauf: Materialaufwand 10'000 und Vorsteuer 810 an Kreditoren 10'810
  • Buchung Verkauf: Debitoren 54'050 an Warenertrag 50'000 und Umsatzsteuer 4'050
  • Abrechnung: Umsatzsteuer 4'050 an Vorsteuer 810 und Verbindlichkeit MWST 3'240

Vorsteuerabzug, Kürzung und Korrektur

Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass die Leistung für unternehmerische Tätigkeit mit Anspruch auf Vorsteuerabzug verwendet wird und eine Rechnung vorliegt (Art. 28 MWSTG). Wer nach vereinbarten Entgelten abrechnet, zieht die Vorsteuer in der Periode ab, in der die Rechnung eingeht, nach vereinnahmten Entgelten in der Periode der Zahlung (Art. 40 MWSTG). Das gilt auch bei Investitionen.

Ändert sich später die Verwendung, wird die Vorsteuer korrigiert (Art. 30 ff. MWSTG). Ein Beispiel ist die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs, die zur Korrektur führt. Subventionen und Spenden führen zu einer Kürzung der Vorsteuer (Art. 33 MWSTG).

Bezugsteuer

Bezieht ein Unternehmen Dienstleistungen von einem Anbieter mit Sitz im Ausland, deren Ort in der Schweiz liegt, schuldet es die Bezugsteuer (Art. 45 MWSTG). Besteht Anspruch auf Vorsteuer, kann sie gleichzeitig wieder abgezogen werden. Der Effekt ist in diesem Fall null, die Deklaration bleibt aber Pflicht.

Margenbesteuerung

Bei gebrauchten beweglichen Gegenständen, die ohne Steuerausweis gekauft wurden, wird die Steuer nur auf der Marge berechnet. Der Verkäufer darf die Steuer nicht offen ausweisen, der Käufer kann keine Vorsteuer abziehen.

  • Beispiel: Einkauf CHF 8'000, Verkauf CHF 10'000 brutto. Marge CHF 2'000, darin enthaltene Steuer: 2'000 / 1.081 × 8.1 % = CHF 149.86.

Abrechnungsmethoden

Neben der effektiven Methode gibt es die Saldosteuersatzmethode, bei der die Steuer mit einem von der ESTV festgelegten Satz auf dem Bruttoumsatz berechnet wird und die Vorsteuer darin abgegolten ist (Art. 37 MWSTG). Die Voraussetzungen, Umsatz- und Steuergrenzen, prüfst du bei der ESTV. Hierzu: MWST-Saldosteuersatz.

Typische Fehler

  • Einen Bruttobetrag mit 8.1 % multiplizieren statt die Steuer mit Brutto / 1.081 herauszurechnen.
  • Die Vorsteuer bei ausgenommenen Leistungen abziehen.
  • Bezugsteuer vergessen.
  • Fehler in einer Abrechnung nicht durch Ergänzungsabrechnung korrigieren.
  • Bezug: Hauptratgeber.

Wichtig zu wissen

Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Häufige Fragen

Welche MWST-Sätze gelten?

8.1 % Normalsatz, 2.6 % reduzierter Satz, 3.8 % Sondersatz für Beherbergung.

Ab welchem Umsatz bin ich steuerpflichtig?

Grundsätzlich ab CHF 100'000 steuerbarem Jahresumsatz (Art. 10 MWSTG).

Wann ziehe ich die Vorsteuer ab?

Bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten in der Periode des Rechnungseingangs, nach vereinnahmten Entgelten in der Periode der Zahlung.

Was ist die Bezugsteuer?

Die Steuer auf Dienstleistungen aus dem Ausland, die der Empfänger selbst deklariert.

Quellen und weiterführende Links

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