Bundesbeitrag-Rechner
Wie viel bekommst du vom Bund für vorbereitende Kurse zurück? 50 % der anrechenbaren Kursgebühren, höchstens CHF 9500 (Berufsprüfung) oder CHF 10500 (höhere Fachprüfung).
Wer einen vorbereitenden Kurs für eine eidgenössische Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung besucht, kann beim Bund einen Teil der Kursgebühren zurückverlangen. Der Rechner zeigt dir die Rückerstattung und deinen Eigenanteil.
- Dein Eigenanteil
- CHF 3'400.00
- Obergrenze
- CHF 9'500.00
50 % der anrechenbaren Kursgebühren.
Die Regeln in Kürze
- Der Bund erstattet 50 % der anrechenbaren Kursgebühren.
- Obergrenze: CHF 9500 bei einer Berufsprüfung (entspricht CHF 19 000 Kursgebühren), CHF 10 500 bei einer höheren Fachprüfung (CHF 21 000 Kursgebühren).
- Ein Beitragsgesuch braucht anrechenbare Kursgebühren von mindestens CHF 1000.
- Der Kurs muss im Jahr des Kursbeginns auf der Meldeliste des SBFI stehen.
- Du musst die eidgenössische Prüfung absolviert haben; ob du bestanden hast, spielt keine Rolle.
- Dein steuerlicher Wohnsitz muss in der Schweiz sein.
- Das Gesuch reichst du innerhalb von 2 Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung ein.
- Prüfungsgebühren sind nicht beitragsberechtigt.
Beispiel
Du bezahlst für einen Vorbereitungskurs zur Berufsprüfung CHF 6800. Nach der Prüfung erhältst du 50 %, also CHF 3400 zurück. Dein Eigenanteil beträgt CHF 3400. Bei Kursgebühren von CHF 22 000 für eine Berufsprüfung erhältst du höchstens CHF 9500.
Gilt das auch für FachausweisTrainer?
Nein. FachausweisTrainer ist ein Online-Übungswerkzeug und kein vorbereitender Kurs auf der Meldeliste. Für unseren Zugang (CHF 70) gibt es keinen Bundesbeitrag.
Quelle: SBFI: FAQ Bundesbeiträge für Absolventinnen und Absolventen (Stand der Angaben: November 2026). Massgebend sind die Angaben des SBFI.