Kündigungsfristen und Sperrfristen nach OR: Rechenbeispiel

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HR-Fachleute · Arbeitsrecht · Stand

Kündigungsfristen und Sperrfristen gehören zu den häufigsten Prüfungsfragen im Arbeitsrecht. Du musst die Fristen kennen, den Endtermin berechnen und wissen, wann eine Kündigung nichtig ist. Hier siehst du die Regeln des Obligationenrechts und ein Rechenbeispiel.

Grundsatz: Kündigungsfreiheit mit Grenzen

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden (Art. 335 OR). Das Gesetz kennt keine Begründungspflicht, doch die Kündigung darf nicht missbräuchlich sein (Art. 336 OR). Auf Verlangen muss die kündigende Partei die Kündigung schriftlich begründen.

Die Fristen stehen in Art. 335b und 335c OR. Zeitliche Grenzen setzt Art. 336c OR. Für fristlose Auflösungen gilt Art. 337 OR. Dazu braucht es einen wichtigen Grund, der die Fortsetzung nach Treu und Glauben unzumutbar macht.

In der Praxis lohnt sich eine feste Reihenfolge: Erst klärst du, ob Probezeit oder Fristlose gemeint ist. Dann prüfst du, ob Vertrag oder GAV eine andere Frist vorsehen. Danach zählst du die Dienstjahre und berechnest das Fristende. Zuletzt kontrollierst du, ob eine Sperrfrist läuft.

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Probezeit

Ohne abweichende Abrede gilt der erste Monat als Probezeit (Art. 335b OR). Sie kann durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder GAV abgeändert werden, aber höchstens auf drei Monate verlängert werden. In dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist sieben Tage. Wird die Probezeit durch Krankheit, Unfall oder die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht unterbrochen, verlängert sie sich entsprechend.

Wichtig: Der Schutz der Sperrfristen nach Art. 336c OR gilt erst nach der Probezeit. Wird eine Mitarbeiterin in der Probezeit krank, kann der Arbeitgeber grundsätzlich weiterhin mit sieben Tagen Frist kündigen.

Fristen nach Dienstjahren

Abweichungen sind durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder GAV möglich. Das Gesetz erlaubt eine Verkürzung nach dem ersten Dienstjahr nicht unter einen Monat, im ersten Dienstjahr nur durch GAV. Für beide Parteien muss die Frist gleich lang sein. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung, nicht mit dem Datum des Schreibens.

Ordentliche Kündigungsfristen (Art. 335c OR)
DienstjahrKündigungsfristEndtermin
1. Dienstjahr1 MonatEnde eines Kalendermonats
2. bis 9. Dienstjahr2 MonateEnde eines Kalendermonats
ab 10. Dienstjahr3 MonateEnde eines Kalendermonats

Sperrfristen: wann nicht gekündigt werden darf

Nach der Probezeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen, solange eine Sperrfrist läuft (Art. 336c Abs. 1 OR):

  • Während der Arbeitnehmer obligatorischen schweizerischen Militär-, Schutz- oder Zivildienst leistet. Dauert der Dienst mehr als elf Tage, gilt der Schutz zusätzlich vier Wochen vor und nach dem Dienst.
  • Während einer unverschuldeten, ganzen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall: im 1. Dienstjahr 30 Tage, vom 2. bis 5. Dienstjahr 90 Tage, ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage.
  • Während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft.
  • Während der Teilnahme an einer vom Bund angeordneten Hilfsaktion im Ausland.

Die Sperrfristen schützen den Arbeitnehmer vor Kündigung durch den Arbeitgeber. Sie hindern den Arbeitnehmer nicht daran, selber zu kündigen. Auch ein Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einverständnis bleibt möglich, muss aber freiwillig und ohne Druck zustande kommen.

Was passiert mit einer Kündigung in der Sperrfrist?

  • Eine Kündigung, die während einer Sperrfrist ausgesprochen wird, ist nichtig (Art. 336c Abs. 2 OR). Sie muss nach Ablauf der Sperrfrist wiederholt werden.
  • Wurde vor Beginn der Sperrfrist gekündigt und ist die Frist noch nicht abgelaufen, wird sie unterbrochen. Sie läuft nach Ende der Sperrfrist weiter.
  • Fällt der Endtermin nach der Fortsetzung nicht auf einen Monatsende, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Endtermin (Art. 336c Abs. 3 OR).

Rechenbeispiel

Frau Rey arbeitet seit dem 1. März 2020 bei der Muster AG, also im siebten Dienstjahr. Die Firma kündigt ihr schriftlich. Die Kündigung geht am 20. Mai 2026 zu. Es gilt die gesetzliche Frist von zwei Monaten auf Monatsende.

  • Ohne Unterbruch endet das Arbeitsverhältnis am 31. Juli 2026.
  • Frau Rey erkrankt am 22. Juni 2026 unverschuldet und ist ab dem 2. Juli wieder arbeitsfähig. Die Sperrfrist (im 7. Dienstjahr 180 Tage) unterbricht die Frist vom 22. Juni bis 1. Juli, also zehn Tage.
  • Die Frist wird um diese zehn Tage hinausgeschoben und würde am 10. August enden.
  • Da der 10. August kein Monatsende ist, verlängert sie sich bis zum 31. August 2026.

Wäre die Kündigung erst am 25. Juni ausgesprochen worden, also während der Krankheit, wäre sie nichtig gewesen.

Missbräuchliche Kündigung und Massenentlassung

Missbräuchlich ist eine Kündigung etwa wegen einer persönlichen Eigenschaft, wegen der Ausübung eines verfassungsmässigen Rechts (zum Beispiel Gewerkschaftsbeitritt) oder als Rachekündigung (Art. 336 OR). Sie ist wirksam, kann aber zu einer Entschädigung führen. Die Entschädigung beträgt höchstens sechs Monatslöhne (Art. 336a OR). Dafür musst du schriftlich Einsprache bis Ende der Kündigungsfrist erheben und innert 180 Tagen nach Beendigung klagen (Art. 336b OR).

Eine Massenentlassung (Art. 335d OR) liegt vor, wenn ein Betrieb mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmenden innert 30 Tagen eine bestimmte Zahl kündigt. Dann müssen Arbeitnehmervertretung oder Belegschaft vorher konsultiert und das kantonale Arbeitsamt informiert werden.

Typische Fehler

  • Das Datum des Schreibens statt des Zugangs als Fristbeginn nehmen
  • Die Sperrfristen bereits in der Probezeit anwenden
  • Die Dienstjahre falsch zählen: Das 6. Dienstjahr beginnt nach fünf vollen Jahren
  • Die Verlängerung auf das nächste Monatsende vergessen
  • Annehmen, dass eine Kündigung in der Sperrfrist nur aufgeschoben wird: Sie ist nichtig

Wichtig zu wissen

Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung. Kürzere oder längere Fristen können sich aus Vertrag oder GAV ergeben. Prüfe immer zuerst, was vereinbart ist.

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Probezeit ohne Vereinbarung?

Ein Monat. Sie kann auf höchstens drei Monate verlängert werden.

Gelten Sperrfristen für die Kündigung durch den Arbeitnehmer?

Nein. Sie schützen nur vor Kündigung durch den Arbeitgeber.

Was ist, wenn die Kündigung während der Sperrfrist erfolgt?

Sie ist nichtig und muss nach Ablauf der Sperrfrist wiederholt werden.

Wie lange gilt der Schutz bei Schwangerschaft?

Während der ganzen Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft.

Quellen und weiterführende Links

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